Eigenverwaltung
Bei einem Eigenverwaltungsverfahren wird auf die Einsetzung eines Insolvenzverwalters verzichtet. Unter Aufsicht eines Sachverwalters darf der Schuldner oder das schuldnerische Unternehmen die Insolvenz abwickeln. Allerdings bedarf es gewisse Voraussetzungen zu erfüllen: So kann die Eigenverwaltung nur dann angeordnet werden, wenn zum einen ein entsprechender Antrag vom Schuldner gestellt wird und zum anderen dadurch keine Nachteile für den Gläubigen zu erwarten sind. Gleichzeitig muss die jeweilige Art des Insolvenzverfahrens geprüft werden. Unsere Anwälte begleiten sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Je früher Sie sich unsere Unterstützung in Aschaffenburg sichern, umso höher die Chancen, drohende wirtschaftliche Schäden zu vermeiden. Sprechen Sie uns an.
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht stellt ein Kerngebiet des Wirtschaftsrechts dar. Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder werden von uns hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten in ihrem Unternehmen beraten. Gleichzeitig entwickeln wir Strategien zur Reduzierung von Haftungsrisiken, unterstützen bei Gesellschaftsstreitigkeiten und begleiten Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens.
Geschäftsaufgabe
Sie möchten Ihr Unternehmen aufgeben oder an einen Nachfolger übertragen? Wir bieten Ihnen eine vertragsgestaltende Begleitung Ihrer vertrieblichen oder unternehmerischen Aktivitäten bis zur Beendigung oder Veräußerung.
Geschäftsführerhaftung
Wird hier zu spät gehandelt, können für den Unternehmer erhebliche Haftungen entstehen. Neben Insolvenzverschleppung, Geschäftsführerdurchgriffshaftung uvm., ergeben sich im Äußersten auch persönliche Haftungen für Lohn- und Umsatzsteuerrückstände. Um dies oder schlimmeres zu verhindern, sollte eine umfassende Beratung durch einen spezialisierten Anwalt in Anspruch genommen werden. Unter anderem können Vermögenswerte bereits im Vorfeld insolvenzsicher aus dem Haftungszugriff verlagert und Ihre private Haftung begrenzt werden. Sprechen Sie unseren Rechtsanwalt in Aschaffenburg an – wir unterstützen Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung.
Insolvenzrecht laufender Geschäftsbetrieb
Als Unternehmer sind Sie stets insolvenzrechtlichen Fragen ausgesetzt: Wie steht es um Ihre Zahlungsfähigkeit? Wie müssen Sie auf Veränderungen und Krisen reagieren? Inwiefern sind Sie in der Krise handlungspflichtig?
Gleichzeitig müssen Verträge insolvenzsicher und insolvenzfest geschlossen und erwirtschaftete Leistungen abgesichert werden. Gerät ein Vertragspartner in die Insolvenz, gilt es, schnell zu handeln und die richtigen Schritte einzuleiten. Nutzen Sie die Expertise unserer Kanzlei in Aschaffenburg- wir kämpfen für Ihr Recht.
Insolvenzanfechtung
Ein Insolvenzverfahren hat stets das Ziel, alle Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen. Daher verfügt der Insolvenzverwalter über das Instrument der Insolvenzanfechtung. Mittels derer kann er bereits geleistete Zahlungen des Schuldners an einen Gläubigen zurückfordern. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Gläubiger gleich gestellt ist.
Sie sind durch einen Insolvenzverwalter zur Rückzahlung Ihnen vertraglich zustehender Beträge aufgefordert worden? Besprechen Sie Ihre Möglichkeiten bei einer Rechtsberatung mit Ihrem Rechtsanwalt in Aschaffenburg.
Insolvenzgutachten
Ein Insolvenzgutachten dient zur Feststellung einer Insolvenz nebst Fortführungsprognose. Es beinhaltet zwangsläufig eine Neubewertung sämtlicher Bilanzpositionen. Die Grundlage bietet dabei eine realistische Bewertung angelehnt an die Handelsbilanz.
Eine sachgerechte Identifizierung des betriebswirtschaftlich und insolvenzrechtlichen Zahlenmaterials dient gleichzeitig als zuverlässige Grundlage, die strategischen Möglichkeiten einer Sanierung abzuwägen.
Insolvenzplan
Ein Insolvenzplanverfahren beschreibt ein Verfahren, mittels dessen eine alternative Verfahrensbeendigung statt einer Zerschlagung erfolgen kann.
Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung können beseitigt und eine Sanierung ermöglicht werden.
Insolvenzplanverfahren
Innerhalb dieses Verfahrens kann für natürliche Personen häufig eine Restschuldbefreiung erlangt werden. Ein drohend zahlungsunfähiges Unternehmen hingegen kann vom Schutzschirmverfahren profitieren. Für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten erhält es Vollstreckungsschutz und damit die Möglichkeit, Sanierungsmöglichkeiten überprüfen sowie einen Insolvenzplan erarbeiten.
Insolvenzrecht bei Unternehmensgründung
Als Gründer eines Unternehmens muss man alles in Betracht ziehen. Auch ein – möglicherweise nicht eigenverschuldetes, sondern konjunkturell bedingtes – Scheitern. Daher ist es sinnvoll, insolvenzrechtliche Aspekte bereits im Vorfeld zu berücksichtigen und in die Gestaltung einfließen zu lassen.
Insolvenzverfahren
Im Insolvenzverfahren soll die gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger sichergestellt werden. Im Regelfall wird hierfür ein Insolvenzverwalter eingesetzt – doch besteht unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls die Möglichkeit zur Eigenverwaltung.
Insolvenzverschleppung
Stellt der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit nicht unverzüglich oder spätestens nach drei Wochen einen Insolvenzantrag für die Gesellschaft, wird von einer Insolvenzverschleppung gesprochen. Dabei handelt es sich um einen Straftatbestand, an den für den Geschäftsleiter gleichzeitig private Haftungen gekoppelt sind.
Insolvenzverwalter
Der Insolvenzverwalter wird zu Beginn des Insolvenzverfahrens durch das Gericht ernannt. Es besteht jedoch ein Vorschlags- und Wahlrecht der Gläubigerversammlung über die Ernennung eines anderen Insolvenzverwalters. Die Aufgabe eines Insolvenzverwalters ist es, die Insolvenzmasse festzustellen und den Erlös unter den Gläubigern aufzuteilen. Dabei untersteht er der Aufsicht des Insolvenzgerichts.
Insolvenzverwertung
Bei der Insolvenzverwertung werden Insolvenzwaren – angewiesen von Insolvenzverwaltern, Gerichten, o.ä. veräußert. Der Erlös fließt hierbei in die Insolvenzmasse, welche gleichmäßig auf die Gläubiger verteilt wird.
Konkurs
Ein Unternehmen steht vor dem Konkurs, wenn es nicht mehr in der Lage ist, fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. In der Regel zieht dies ein Verfahren vor dem Amtsgericht nach sich. Wird der Konkurs richterlich ausgesprochen, besteht für das betroffene Unternehmen die Möglichkeit, eine Nachlassstundung oder einen Konkursaufschub zu beantragen – meist die einzige Gelegenheit, das Schlimmste abzuwenden. Während im Falle einer Insolvenz nach 6 Jahren Schuldunfreiheit besteht, bleiben die Schulden beim Konkurs bis zur Tilgung erhalten.
Liquidation
Im Rahmen der Liquidation wird gebundenes Material – beispielsweise durch die Insolvenzverwertung – in Bargeld oder vergleichbar ‚umtauschbare‘ (liquide) Mittel umgewandelt. Meist ist das Ziel einer Liquidation die Beendigung der Gesellschaft.
Liquiditätsengpass
Ein Liquiditätsengpass besteht, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht erfüllt werden können, weil die entsprechenden finanziellen Mittel fehlen. Dies kann zu einer Insolvenz führen. Es ist daher von außerordentlicher Wichtigkeit, dieses Thema anzugehen und sich professionelle Unterstützung zu sichern.
Regelinsolvenz
Die Regelinsolvenz ist ein Verfahren, innerhalb dessen Unternehmer und Freiberufler sich von ihren Schulden befreien können. Als Ziele des Verfahrens gelten Restschuldbefreiung, Fortführung des Betriebs sowie der Pfändungsschutz. Nach 6 Jahren besteht ungeachtet des Status der Schuldenrückzahlung Schuldenfreiheit.
Restrukturierung
Die Restrukturierung oder Umstrukturierung dient häufig als Sanierungsmaßnahme. Durch die Optimierung der Strukturen passt sich das Unternehmen seinen Herausforderungen an und Krisen können bewältigt werden.
Restschuldbefreiung
Nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens und der sogenannten Wohlverhaltensperiode, ermöglicht es die Restschuldbefreiung einer natürlichen Person, nach insgesamt 6 Jahren von den bestehenden Verbindlichkeiten befreit zu werden.
Schuldenbereinigungsverfahren
Da die Gläubiger aus einem Insolvenzverfahren häufig nur einen Bruchteil der geschuldeten Summe erhalten, ist ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren eine gern gesehene Option. Dem Gläubiger wird die Zahlung eines Vergleichs angeboten – während der Schuldner einer Insolvenz entgeht.
Überschuldung
Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden nicht mehr durch das Vermögen gedeckt werden können – also mehr Verbindlichkeiten als Vermögenswerte vorliegen.
Unternehmenssanierung
Die Unternehmenssanierung dient dem Zweck, die drohende Krise vom Unternehmen abzuwenden. Hierfür bedarf es frühzeitigen Handelns. Die erforderlichen Maßnahmen müssen wohlüberlegt und die geplanten Schritte rechtssicher geprüft sein. Sie haben Fragen zu verschiedenen Sanierungsmöglichkeiten, wie unter anderem Insolvenzantragsstellung, Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren? Lassen Sie sich von unserer Kanzlei in Aschaffenburg beraten.
Verfahrenskostenstundung
Verfügt eine natürliche Person nicht über genügend Mittel, um Gericht und Insolvenzverwalter zu bezahlen, besteht die Möglichkeit, dass diese Kosten auf Antrag von der Staatskasse gestundet werden.
Vertragsrecht
Hierunter versteht man allgemein die gemeinsam geltenden Gesetze und rechtlichen Regeln für alle Vertragstypen. Ob Verträge zwischen Unternehmen, zwischen Privatpersonen oder aber auch zwischen Unternehmen und Privatperson – unerheblich, wer mit wem einen Vertrag schließt, geht es im Vertragsrecht um die rechtlichen Grundlagen für das Zustandekommen eines Vertrages.
Vorbeugende Maßnahmen
Das Insolvenzrecht kennt zahlreiche Möglichkeiten eine Entschuldung herbeizuführen. Auch wenn eine persönliche Haftung nicht vermieden werden kann, bleiben doch die Privatinsolvenz einschließlich des Schuldenbereinigungsverfahrens sowie das Insolvenzplanverfahren.
Zusätzlich gilt es, die bereits bei Beginn der Tätigkeit entstehenden insolvenzrechtlichen Fragen wohlüberlegt zu behandeln (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzplan, Eigenverwaltung, uvm.).
Zahlungsstockung
Die Zahlungsstockung stellt lediglich eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit dar – und damit keinen Grund zur Insolvenzeröffnung. Sie beschreibt vielmehr eine Illiquidität, die den Zeitraum der Kreditbeschaffung (2-3 Wochen) nicht überschreitet. Erst wenn die Liquiditätslücke des Schuldners 10% oder mehr beträgt, ist von einer regelmäßigen Zahlungsunfähigkeit auszugehen.
Zahlungsunfähigkeit
Kann ein Unternehmen nicht mehr mindestens 90% seiner fälligen Verbindlichkeiten aus liquiden Mitteln bedienen und ist eine Zahlung in den nächsten 3 Wochen nicht absehbar, ist das Unternehmen zahlungsunfähig.