Anwalt Familienrecht in Aschaffenburg und Frankfurt

Anwalt Familienrecht Aschaffenburg

Familienrechtliche Themen betreffen den persönlichsten Lebensbereich – emotional und wirtschaftlich. Denn das Familienrecht begleitet Sie, sobald sie eine Partnerschaft eingehen. Es beginnt mit der rechtlichen Beratung unserer Rechtsanwälte zu einer gemeinsamen Zukunftsgestaltung durch Ehevertrag. Und auch wenn man zu Beginn einer Beziehung noch nicht über mögliche Probleme nachdenken möchte, so steht Ihnen unsere Kanzlei in Aschaffenburg auch dabei zur Seite. Unsere Fachanwälte wissen, dass das Familienrecht im Gegensatz zu den meisten anderen Rechtsgebieten ein sehr persönlicher und individueller und daher immer sehr emotionaler Bereich ist.

Sie brauchen Unterstützung im Rahmen einer Trennung, einer Scheidung oder bei Fragen zum Unterhalt oder Erbrecht? Sie möchten das Umgangsrecht klären, den Kindesunterhalt festlegen oder haben Fragen zum Erziehungsrecht? Unsere Kanzlei in der Nähe von Frankfurt stellt Ihnen einen Anwalt zur Seite, der neben seiner juristischen Kompetenz vor allem Gespür für Ihre persönliche Situation hat. Gerade, wenn es um das Kindeswohl geht, zeigt es sich, wie wichtig die kompetente und sachliche Abwicklung familienrechtlicher Streitigkeiten ist.

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Aschaffenburg ist darauf spezialisiert, Sie in dieser Lebenssituation kompetent zu begleiten. Dazu gehört selbstverständlich auch eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht durchzusetzen ist.

Damit eine familienrechtliche Auseinandersetzung auch in finanzieller Hinsicht für Sie entschieden wird, beraten wir Sie gerne ausführlich zu den Themen Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich. Auseinandersetzungen am Ende einer Partnerschaft führt das Paar zumeist, weil Unterhaltsforderungen im Raum stehen – dabei handelt es sich um eine Forderung für Kindesunterhalt oder um nachehelichen Unterhalt sowie Trennungsunterhalt für den Partner. Auch Zuwendungen und Schenkungen während der Ehe sind häufig ein wichtiges Anliegen.

Als Anwaltskanzlei für Familienrecht in Aschaffenburg bieten wir Ihnen ein vertrauensvolles Umfeld für eine sichere, persönliche und schnelle Abwicklung Ihrer familienrechtlichen Angelegenheiten. Der Fokus unserer Kanzlei in Aschaffenburg liegt auf einvernehmlichen Lösungen und außergerichtlichen Einigungen. Denn nur so erzielen wir gemeinsame Ergebnisse, die tragfähig und nachhaltig sind und zum Wohle aller Beteiligten sind.

Unsere Schwerpunkte

Ihre Expertin

Scheidungsanwalt in Aschaffenburg

Ihre Ehe ist gescheitert und Sie möchten sich trennen? Bei einer Scheidung stellen sich nun zahlreiche Fragen: Wie vollzieht man eine Trennung? Gibt es Fragen, die dabei zu beachten sind? Wie wirkt sich die Scheidung auf meine wirtschaftliche Situation aus? Und: Wie finde ich den richtigen Anwalt für Familienrecht in Aschaffenburg?

Wir wissen, dass eine Scheidung eine große emotionale Herausforderung ist, so ist es wichtig, sich frühzeitig mit einem Scheidungsanwalt in Verbindung zu setzen. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei informieren Sie kompetent über alle rechtlichen und finanziellen Folgen. Denn mit schnellen Vereinbarungen zu Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt und Zugewinn­ausgleich kann man die Eskalation von unnötigen Konflikten vermeiden.

Als Fachanwalt in Aschaffenburg bieten wir Ihnen dafür in einem vertrauensvollen Umfeld die Möglichkeit einer sicheren und schnellen Abwicklung Ihrer Scheidung. Unsere Rechtsanwälte informieren und beraten sie gerne zu Trennungsfolgen, Scheidung, Versorgungs­ausgleich, zu Unterhalt und Zugewinn und auch zu Umgangsrecht und elterlicher Sorge. Wir helfen Ihnen, tragfähige Lösungen für Ihre Zukunft zu finden!

Sie sind nicht verheiratet? Wir stehen Ihnen auch kompetent zur Seite bei Ansprüchen aus nicht­ehelichen Lebens­gemeinschaften und Lebens­partnerschaften. Und auch bei Fällen mit internationalem Bezug helfen wir Ihnen gerne weiter.

Fragen Sie Ihre Rechtsanwältin zu den Rechtsgebieten

  • Scheidung
  • Ehevertrag
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Abwehr und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
  • Regelung des Umgangs
  • Regelung der elterlichen Sorge
  • Aufteilung von Haushaltsgegenständen
  • Streitigkeiten zu Immobilien
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Zugewinnausgleich
  • ehelichem Güterrecht
  • Freistellung von gemeinsam aufgenommenen Verbindlichkeiten
  • Anträgen nach dem Gewaltschutzgesetz

Rechtsanwalt Familienrecht Frankfurt und Aschaffenburg

Solange man jung, verliebt und gesund ist, sind Themen wie Testament, Erbvertrag, Nachlass oder Patientenverfügungen nicht im Fokus als Paar. Die wenigsten Deutschen (nur 20%) regeln zudem aktiv ihre Nachfolge durch Testamente, durch einen Erbvertrag oder Verfügungen zu Lebzeiten beider Partner. Dabei entspricht die gesetzliche Erbfolge nur in den wenigsten Fällen dem tatsächlichen letzten Willen des Erblassers oder verschiedenen Ehepartners. Und von den wenigen verfassten Testamenten oder Verfügungen geben wiederum fast 90 % nicht den wirklichen Willen des Verstorbenen wieder. Sie sind meist ungenau, widersprüchlich oder sogar gänzlich unwirksam.

Das ist doppelt unerfreulich: Sowohl für den Verstorbenen, der seinen letzten Willen nicht durchgesetzt bekommt, als auch für den Erben, der eventuell um den Nachlass gerichtlich kämpfen muss. Um dem vorzubeugen, unterstützen Sie die Rechtsanwälte unserer Kanzlei von der Gestaltung des Nachlasses durch Zuwendungen zu Lebzeiten, für den Todesfall, bis hin zur Nachlassabwicklung.

Die Leistungen unserer Rechtsanwälte in Frankfurt und Aschaffenburg im Bereich Erbrecht nach dem Todesfall:

  • Auslegung des Testaments
  • Annahme bzw. Ausschlagung der Erbschaft
  • Auskunftsanspruch und Herausgabeanspruch
  • Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  • Gestaltung der Unternehmensnachfolge
  • Klärung Pflichtteil und Vermächtnis
  • Verfahren Erbschein
  • Erbschaftsprozess

Viele Paare und Familien vergessen, dass es auch sinnvolle Regelungen gibt, die zu Lebzeiten relevant sind. Wissen Sie, was im Krankheitsfall entschieden werden muss? Haben Sie eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht für oder von ihrem Ehepartner? Oder möchten Sie vielleicht schon vor Ihrem Ableben jemandem eine Freude machen? Und kennen Sie die steuerlichen Auswirkungen davon?

Unsere Kanzlei für Familienrecht stellt Ihnen einen kompetenten Rechtsanwalt für Familienrecht zur Seite, die Ihnen in folgenden Bereichen weiter hilft:

  • Schenkungen zu Lebzeiten
  • steuerliche Fragen
  • Lebensversicherungen
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Gestaltung Testament
  • Gestaltung Erbvertrag
  • Gestaltung Behindertentestament

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch. Unsere Anwälte und Fachanwälte in Aschaffenburg suchen mit Ihnen gemeinsam den perfekten Weg.

Alimente

Der Begriff Alimente steht heute für finanzielle Unterhaltsleistungen, die meistens für eigene Kinder gezahlt werden, die nicht direkt versorgt werden können oder dürfen. Wer Alimente zahlt, beschränkt seinen Beitrag im Hinblick auf das Kind meist darauf, dass er nur eine Geldleistung erbringt und die Pflege und Erziehung des Kindes meist dem anderen Elternteil überlässt. Die Verpflichtung, Unterhalt zu zahlen, entspringt entweder einer vertraglichen Vereinbarung oder dem Gesetz.

Ehevertrag

In einem Ehevertrag werden bestimmte Regeln für die Ehe von den Eheleuten festgelegt. Aber auch der Scheidungsfall wird dabei berücksichtigt. In einem Ehevertrag werden meistens die Aufteilung des Vermögens nach Auflösung der Ehe, der Ausgleich von Rentenansprüchen sowie Regelungen zum nachehelichen Unterhalt festgelegt. Ein solcher Vertrag ist nur gültig, wenn er notariell beurkundet wurde.

Ehegattenunterhalt

Beim Ehegattenunterhalt wird zwischen dem so genannten Trennungsunterhalt, der ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung geschuldet wird und dem nachehelichen Unterhalt unterschieden, der erst nach der Scheidung zum Tragen kommt. Dieser wird oft auch als „Geschiedenenunterhalt“ oder „Scheidungsunterhalt“ bezeichnet.

Erziehungsrecht

Das Erziehungsrecht gehört zu den natürlichen Rechten von Eltern und ist im Grundgesetz, Art. 6 festgeschrieben. Die Familie wird dort unter einen besonderen Schutz gestellt, wobei die Pflege und Erziehung der Kinder den Eltern obliegen und somit als natürliches Recht gelten. Allerdings beinhaltet der Artikel ebenso die Aussage, dass die Pflege und Erziehung der Kinder auch eine Pflicht der Eltern ist, die von der staatlichen Gemeinschaft kontrolliert werden kann.

Familienzusammenführung

Die Familienzusammenführung (der Familiennachzug) ist eine Zusammenführung von Familienangehörigen zu einer Person, die sich bereits in einem Zielland aufhält. Dabei soll die Einheit der Familie aufrecht erhalten werden. Die Familienzusammenführung ist in der Regel gleichzeitig oder nachträglich möglich, auch nach Geburt eines ausländischen Kindes im Inland. Man unterscheidet in der Regel zwischen Ehegattennachzug, Kindernachzug, Elternnachzug und dem Nachzug sonstiger Familienangehöriger. Der Familiennachzug wird in den einzelnen Ländern unterschiedlich gewährt und die rechtlichen Bestimmungen differieren erheblich.

Güterrecht

Die Vermögensverhältnisse können sich durch eine Hochzeit verändern. Ausschlaggebend ist dabei der gewählte Güterstand. Er beinhaltet die vermögensrechtlichen Beziehungen der Eheleute, also wem im Rahmen der ehelichen Gemeinschaft was gehört. Unterschieden werden drei Güterstände: die Zugewinngemeinschaft, die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung. Die Zugewinngemeinschaft ist der Güterstand, der gesetzlich gilt, wenn Sie nichts anderes durch einen Ehevertrag vereinbart haben. Bei einer Scheidung gilt es nun, gemeinsam mit einem Anwalt aus Aschaffenburg, den angemessenen Ausgleich für das während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögen zu finden.

Kindergeld

Der Staat zahlt Kindergeld bei Kindern in Ausbildung. Es wird beiden Elternteilen hälftig zugerechnet. Der betreuende Elternteil erhält den vollen Betrag und muss sich beim Kindesunterhalt die Hälfte davon anrechnen lassen.

Kindesunterhalt

Kindesunterhalt ist geschuldet für minderjährige Kinder, für volljährige Schülerkinder und Kinder in Ausbildung. Die Höhe richtet sich nach der Höhe des barunterhaltspflichtigen Elternteils (minderjähriges Kind) und dem Bedarf des Kindes nach Düsseldorfer Tabelle.

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung regelt jeder für sich, was im Falle das er nicht mehr entscheidungsfähig ist, an ihm medizinisch gemacht werden darf und was nicht. Sie sollte regelmäßig aktualisiert werden, damit der behandelnde Arzt nicht behaupten kann, es sei offen, was der Patient heute will.

Scheidungsvereinbarung

Mit der Scheidungsvereinbarung können die Ehegatten bereits im Vorfeld der Scheidung alle Folgesachen regeln und ersparen sich dadurch die Auseinandersetzung im Scheidungsverfahren. Das spart Kosten, weil der Streitwert geringer ist. Das spart Nerven, weil in der Regel viel weniger Streitpotential entsteht. In der Scheidungsvereinbarung geregelt werden können vor allem Zugewinnsausgleich und sonstige güterrechtliche Fragen, wie z.B. Hausteilung, Kontenauflösung, Verteilung von Überschüssen oder Schulden.

Selbstbehalt

In Familiensachen kann durch eine Rechtsschutzversicherung max. ein Erstberatungsgespräch abgedeckt werden. Je nach Rechtsschutzvertrag bleibt für den Mandanten ein Selbstbehalt (meist 150 Euro).

Sorgerecht

Im Falle bei Trennung und Scheidung bleibt den Eltern die gemeinsame elterliche Sorge, es sei denn ein Elternteil beantragt die Alleinsorge wegen mangelnder Mitwirkung des anderen. Es können auch Teile des Sorgerechts, wie Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitssorge, Vermögensangelegenheiten etc. gerichtlich beansprucht werden.

Umgangsrecht

Der Elternteil bei dem das Kind nicht lebt, hat das Recht und die Pflicht zum regelmäßigen Umgang mit seinem Kind. Können die Eltern dies nicht allein regeln, muss es das Familienrecht mit anwaltlicher Hilfe tun.

Vaterschaftstest

Das Thema Vaterschaftstest kommt vor allem beim nicht ehelichen Kind, das in der Ehe mit einem anderen Mann geboren ist zum Tragen. Der Ehemann kann die Vaterschaft anfechten. Dafür benötigt er einen Vaterschaftstest. Auch wenn der von der Mutter angegebene Vater die Vaterschaft verneint, muss diese durch einen Vaterschaftstest festgestellt werden.

Vormundschaft

Ein Vormund muss für ein minderjähriges Kind bestellt werden, wenn entweder kein Elternteil mehr zur Verfügung steht oder Eltern sich disqualifiziert haben die Angelegenheiten ihres Kindes verantwortungsvoll zu regeln.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht regelt man wer im Falle meiner Handlungsunfähigkeit für mich meine Angelegenheiten ordnen und entscheiden darf.

Zugewinn

Zugewinn ist der in der Ehe erwirtschaftete Mehrwert des Vermögens bis zur Zustellung des Scheidungsantrags. Er wird nur beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgeglichen.


Erfahrungen & Bewertungen zu Adjulex Rechtsanwälte Feldmann, Klug & Partner