Abfindung
Um einen Verlust des Arbeitsplatz für den jeweiligen betroffenen Arbeitnehmer auszugleichen, werden des öfteren Abfindungen gezahlt. Diese Form der Zahlung kann gem. § 1a KSchG durch die Arbeitgeberin bereits bei der Kündigung vorgeschlagen oder danach ausgehandelt werden. Die häufig verbreitete Ansicht unter den Angestellten, das man nach Erhalt einer Kündigung automatisch einen Abfindungsanspruch hätte, ist nicht korrekt. Sollten Sie sich Gedanken über eine Abfindung machen, vertreten wir Sie als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer und versuchen alles, damit Sie eine akzeptable Lösung erhalten.
Abmahnung
Sollte ein Arbeitnehmer gegen die im Arbeitsvertrag aufgeführten Pflichten verstoßen, kann der Arbeitgeber den jeweiligen Arbeitnehmer ermahnen oder ihm gegenüber sogar eine Abmahnung aussprechen. Hier werden von der Rechtssprechung von Zeit zu Zeit immer höhere Hürden zu nehmen. Wir beraten Sie als Arbeitgeber bereits vor und auch bei der Ausführung der rechtswirksamen Abmahnungen oder auch Sie als Angestellten, der seine Abmahnung erfolgreich aus der Personalakte entfernt haben möchte.
Arbeitsvertrag
Generell können Sie Arbeitsverträge mündlich abschließen. Sie sollten jedoch empfehlenswerter Weise die bedeutenden Bedingungen in schriftlicher Form festhalten. In einem solchen Arbeitsvertrag regeln die Vertragspartner die beiderseitigen Rechte und Pflichten. Ein befristeter Arbeitsvertrag muss sogar verpflichtend schriftlich erfolgen, da sonst die Befristung nicht wirksam ist.
Wir beraten Sie als Fachanwalt und Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Aschaffenburg bei der Beendigung und auch dem Abschluss von Arbeitsverträgen. Fragen Sie uns z. B. wie wir Sie bei Aufhebungsverträgen oder der Entlassung unterstützen können.
Arbeitszeugnis
Bei einem Arbeitszeugnis ist es wichtig, dass die Art und die Dauer der in der Anstellungszeit durchgeführten Tätigkeiten des jeweiligen Angestellten erkannt werden kann. Ebenso soll es Infos über die Kenntnisse und Verdienste für den ausgeführten Job enthalten. Als Angestellter hat man stets ein hohes Interesse an einem stimmigen, sowie würdigend ausformulierten Arbeitszeugnis. Daher wurden über die Zeit, sogenannte Codes entwickelt, welche sich im Arbeitszeugnis wiederfinden. Diese Codes sind oft nur durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Aschaffenburg von unserer Kanzlei zu erkennen. Daher sollten Sie Ihr Arbeitszeugnis stets überprüfen lassen. Wir beraten Sie als Arbeitgeber bei der Gestaltung von rechtssicheren Arbeitszeugnissen, aber auch Arbeitnehmer bei der Prüfung eben solcher und ggf. Korrekturen.
Aufhebungsvertrag
Der bekannte Aufhebungsvertrag, ist eine einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsverhältnis. Im Gegensatz zu einer Entlassung, die stets lediglich von einer der beiden Parteien ausgesprochen wird, ist der Aufhebungsvertrag ein wesentlich sanfteres Mitteln zur Entlassung eines Angestellten.
Um einen Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu erlangen, ist es daher unabdingbar, das sich Arbeitgeber und Angestellter einig über die Inhalte werden. Als Angestellter ist es jedoch ratsam sich vor dem Abschluss der Vereinbarung von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Beim Aufhebungsvertrag, kann es nämlich hinsichtlich des Bezuges von Arbeitslosengeld zu Komplikationen kommen.
Betriebsverfassungsrecht / Kollektives Arbeitsrecht
Im Betriebsverfassungsgesetz ist das kollektive Arbeitsrecht in den weitesten Teilen bereits geregelt und inkludiert einen Großteil von Regelungen der Betriebsparteien. Wo es beim individuellen Arbeitsrecht sich stets um den Einzelnen dreht, so ist beim kollektiven Arbeitsrecht zeitlebens das Kollektiv betroffen. Wir vertreten Sie als Unternehmen mit einem Betriebsrat, sowie Betriebsräte von der Abstimmung, bis zur alltäglichen Arbeit.
Bossing
Bossing ist eine noch wenig benannte Form des Mobbings. Beim Bossing legt es der Vorgesetzte darauf an, den Arbeitnehmer durch verschiedene Methoden zur Eigenkündigung zu treiben, anstatt ihm anständig zu kündigen. Dabei zu unterscheiden sind temporäre Unhöflichkeiten und Übergrifflichkeiten, von regelmäßigen Angriffen, die nach einer gewissen Systematik verlaufen. Nicht selten handelt es sich dabei um Anfeindungen, die der Arbeitnehmer nicht mehr alleine in der Lage ist zu führen. Hier ist es ratsam einen unserer Anwälte für Arbeitsrecht als Ansprechpartner und Unterstützer hinzuzuziehen.
Fristlose Kündigung
Ziel der fristlosen Kündigung ist, das Anstellungsverhältnis umgehend zu beenden. Eine fristlose Kündigung, ist dann sinnvoll, wenn das bewahren der Kündigungsfrist nicht länger zumutbar ist. Ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, der eine außerordentliche oder fristlose Kündigung rechtfertigt, kann diese jedoch nicht erfolgen. Daher ist es sehr wichtig, sich bei einer außerordentlichen oder fristlosen Suspendierung von einem Rechtsanwalt aus Aschaffenburg Rat einzuholen.
Insolvenz des Arbeitgebers
Bei Insolvenz des Arbeitgebers, kann das entsprechende Verfahren von einem Gläuber oder durch den Schuldner selbst, also den Arbeitgeber, eingeleitet werden. Ein Insolvenzverfahren wird dann eröffnet, wenn ein Grund zur Insolvenz vorliegt und die Insolvenzmasse, um es durchzuführen, ausreicht. Nachdem ein Insolvenzantrag gestellt wurde, bestellt man oft einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter entscheidet gewöhnlich kurzfristig darüber, ob ein Unternehmen zunächst weiter vorgeführt werden soll oder aber in manchen Fällen, ob es mit sofortiger Wirkung geschlossen werden muss. Dabei hätte der Verwalter der Insolvenz einfachere Möglichkeiten für Entlassungen. Wenn ein Mitarbeiter Lohnforderungen, von der Zeit vor dem Insolvenzantrag stellt, so sind das für den Arbeitnehmer leider nur Insolvenzforderungen, die beim Insolvenzverwalter angemeldet werden müssen. Forderungen aus der Zeit nach der Eröffnung der Insolvenz, werden im Fachjargon Masseschulden betitelt und sind vor den allgemeinen Forderungen der Insolvenz zu bezahlen.
Kündigung
Durch eine Kündigung soll routinemäßig das Arbeitsverhältnis enden. Jedoch gibt es hier bei gewissen Grundvoraussetzungen die Anwendung des sogenannten Kündigungsschutzgesetz. Das KSchG erlegt dem Arbeitgeber bestimmte Lasten auf, die es aus dem Weg zu räumen gilt, damit eine Entlassung auch wirksam ist. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Arbeitgeber nach, aber auch vor dem Ausspruch einer Kündigung, um hohe Abfindungen zu vermeiden. Wir vertreten jedoch auch Arbeitnehmer, wenn sie eine Kündigung erhalten haben.
Kündigungsschutzklage
Bei einer Kündigung kann die Rechtmässigkeit der Entlassung ausschließlich durch eine sogenannte KSchG festgestellt werden. Spannend hierbei ist, zu erkennen, ob das Kündigungsschutzgesetz überhaupt auf Ihren Fall anwendbar sein kann. Das Kündigungsschutzgesetz hält eine Reihe von verschiedenen Regelungen vor, nach denen eine Entlassung zum Beispiel sozial nicht gerechtfertigt und somit sich gar als rechtsunwirksam entpuppen kann. Um die Frist zu waren, muss der Arbeitnehmer innerhalb von spätestens drei Wochen, nach dem der Zugang passiert ist, die Kündigungsschutzklage einreichen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zum Kündigungsschutzgesetz haben.
Lohnstreitigkeiten
Streitigkeiten um den Lohn sind für den Abhängigen sehr aufreibend, da Existenzgefährdend. Lohn kann beim Arbeitgeber nur mit einem entsprechenden Titel zwangsbetrieben werden. Daher sollte man bei Lohnstreitigkeiten stets schnell handeln. Rückstände beim Lohn können unter gewissen Umständen sogar zu einem sog. Zurückbehaltungsrecht führen. In diesem Fall müsste der Arbeitnehmer nicht mehr seine geschuldete Arbeit verrichten und würde trotz allem für die „freie“ Zeit fortgehend vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen. Eventuelle Ausschlussfristen aus dem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag sollten bei der Durchsetzung der Lohnstreitigkeiten auf jeden Fall beachtet werden. Wir raten dazu, in solchen oder ähnlichen Fällen stets sich die Beratung eines erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht einzuholen.
Mobbing
Bei dem bekannten Wort „Mobbing“ handelt es sich meist um die Umschreibung von dauerhaft miesem, sehr belastenden Klima an der Wirkungsstätte. Dabei handelt es sich nicht um eine „steife Briese“, die vorübergeht, sondern um dauerhaft negativen „Psychoterror“ mit dem übergeordneten Ziel, das Opfer aus dem Unternehmen hinauszuekeln. Dabei werden Mitarbeiter zum Beispiel regelmäßig und wiederholend schikaniert, gequält und oft auch seelisch verletzt. Handlungen, die typisch für Mobbing sind, sind zum Beispiel das Spielen von falschen Tatsachenbehauptungen, Androhung von Gewalt, soziale Isolation, permanente Kritik an der Arbeit oder die Zuweisung sinnbefreiter Arbeitsaufgaben.
Restrukturierung
Als Sanierungsmaßnahme von Unternehmen, wird sich gerne der Umstrukturierung oder der sogenannten Restrukturierung bedient. Um sich an neue Herausforderungen anzupassen oder Krisen zu meistern, werden oft die Strukturen von Unternehmen optimiert.