Betäubungsmittelstrafrecht
Wer beim Besitz, Herstellen oder Handeln mit verbotenen Betäubungsmitteln erwischt wird, muss mit hohen Strafen rechnen. Zu diesen gehören unter anderem natürliche Mittel wie Pilze, Kokain oder Cannabis, sowie künstlich hergestellte Betäubungsmittel wie Ecstasy, Heroin und LSD. Wenn Sie zu Unrecht beschuldigt worden sind, kontaktieren Sie so schnell wie möglich einen unserer Experten. Ein kleiner Fehler bei der Aussage kann bereits fatale Konsequenzen nach sich ziehen.
Betrugsdelikte
Die Straftaten in Verbindung mit Betrügereien nehmen immer weiter zu. Auch durch den Fortschritt der Technik und das Internet wird es Betrügern immer einfacher gemacht. Ob Bestellbetrug, Kreditkartenbetrug oder das Erschleichen von Leistungen – wenn Sie das Gefühl haben, betrogen worden zu sein, dann lassen Sie die Sachlage durch unseren Anwalt für Strafrecht prüfen, bevor Sie selber agieren. Ein kleiner Fehler in der Formulierung einer Anzeige könnte bereits nach hinten losgehen.
Erpressung
Bei einer Erpressung wird versucht, sich durch eine Drohung oder Gewalt zu bereichern. Die Erpressung wird im $ 253 des Strafgesetzbuches geregelt und muss im Vergleich zur Nötigung mit einem Vermögensnachteil der erpressten Person einhergehen. Wurden Sie selbst erpresst oder wurde Ihnen eine Erpressung vorgeworfen? Wir beraten Sie umfassend zu diesem Thema.
Jugendstrafrecht
Für Heranwachsende und Jugendliche gelten in einem Strafverfahren Unterschiede. Als Jugendliche gelten Personen zwischen 14 und 17 Jahren. Als Heranwachsende gelten Personen zwischen 18 und 20 Jahren.
Da Jugendliche nur bedingt strafmündig sind, sollten Sie die Sachlage von einem unserer Experten für Jugendstrafrecht prüfen lassen. Unser Anwalt für Strafrecht in Aschaffenburg ist für Sie da.
Körperverletzung
Die Körperverletzung kann unterteilt werden in die versuchte, einfache, schwere oder gefährliche Körperverletzung. Dabei muss nicht immer eine physische Verletzung vorliegen. Auch Mobbing kann als Körperverletzung gewertet werden, wenn Personen beispielsweise dadurch oft durch Angstzustände nicht mehr ruhig schlafen können.
Sie wurden physisch oder psychisch verletzt und möchten sich informieren, welche Möglichkeiten Sie haben, um sich zu wehren? Oder haben Sie selbst eine andere Person verletzt und möchten beraten werden? Kontaktieren Sie unseren Anwalt für Strafrecht – wir beraten Sie gerne.
Nebenklage
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, können Sie als Nebenkläger zusätzlich im Verfahren mitwirken. Sie haben als Nebenkläger ähnliche Rechte wie der Staatsanwalt und die Verteidigung des Angeklagten. Als Nebenkläger macht es Sinn, einen Anwalt für Strafrecht hinzuzuziehen, der Sie kompetent unterstützt. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und lassen Sie sich beraten.
Notwehr
Als Notwehr gilt laut Strafgesetzbuch die erforderliche Verteidigung und Abwendung eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs. Wenn tatsächlich eine Notwehr vorliegt, wird die Tat nicht bestraft. Jedoch muss die Notwehr angemessen sein. Sie haben in Notwehr gehandelt und werden nun wegen Körperverletzung angeklagt? Unser Anwalt für Strafrecht berät Sie gerne bei einer kostenlosen Ersteinschätzung.
Raub
Nach dem Gesetz wird gem. § 249 StGB bestraft, wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Das heißt vereinfacht: Raub ist eine Kombination aus einer Wegnahme im Sinne des Diebstahls und dem Einsatz von Gewalt oder der Androhung von Gewalt. Die strafrechtliche Beratung bei einem Ermittlungsverfahren wegen Raub ist immer eilig! Vereinbaren Sie daher sofort einen Besprechungstermin mit unserem Anwalt für Strafrecht in Aschaffenburg. Sie wurden verhaftet, Ihre Wohnung durchsucht, es erfolgte eine Beschlagnahmung oder Sicherstellung? Zögern Sie auf keinen Fall und rufen Sie uns zur anwaltlichen Unterstützung sofort an!
Sexualstrafrecht
Wenn Ihnen sexuelle Nötigung oder Missbrauch vorgeworfen wird oder Sie selber Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden sind, dann zögern Sie nicht und kontaktieren unseren Anwalt für Strafrecht. Insbesondere wenn der Familien- oder Freundeskreis involviert ist, wird die Sachlage häufig erschwert. Wir beraten Sie umfassend – nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung.
Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht betrifft Steuerpflichtige, die dem Finanzamt gegenüber falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben, insbesondere wenn dies vorsätzlich geschieht. Dazu gehört auch die Steuerhinterziehung. Wenn Ihnen Steuerhinterziehung vorgeworfen wird oder Schwierigkeiten mit dem Finanzamt haben, dann kontaktieren Sie unseren Anwalt für Steuerstraftrecht in Aschaffenburg.
Strafvollstreckung, Strafvollzug, Maßregelvollzug
Bedeutsam ist die Verteidigung auch auf dem Gebiet der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges, insbesondere des Maßregelvollzuges. Nach einem Urteil ist die Tätigkeit des Strafverteidigers längst nicht beendet. Im Verlaufe des Strafvollzuges oder des Maßregelvollzuges ist eine sachgerechte Verteidigung im Hinblick auf die Gestaltung der Haft und vorzeitige Entlassungsmöglichkeiten erforderlich.
Untersuchungshaft
Jedes Ermittlungsverfahren bedeutet für einen Betroffenen einen massiven Einschnitt, weshalb es sinnvoll ist, frühzeitig einen Anwalt für Strafrecht als Verteidiger hinzuzuziehen. Das gilt insbesondere für die Fälle der Untersuchungshaft, eine der härtesten Maßnahmen der Ermittlungsbehörden, welche das gesamte Umfeld maßgeblich verändern kann, insbesondere in beruflicher und privater Hinsicht. In einer solchen Situation ist eine umfassende Organisation des gesamten privaten und beruflichen Umfeldes erforderlich, welche wir im Rahmen der Tätigkeit als Strafverteidiger selbstverständlich anbieten.
Urkundenfälschung
Aber nicht nur Betrug, sondern auch Urkundenfälschung gehört zu unserem Beratungsbereich. Sie werden staunen, wie schnell auch ein „optimiertes Zeugnis“ eine Urkundenfälschung sein kann. Denn der Begriff einer Urkunde im Sinne des § 267 StGB ist äußerst weit zu verstehen. Sie ist „jede Verkörperung einer allgemein oder wenigstens für die Beteiligten verständlichen menschlichen Gedankenerklärung, die geeignet und bestimmt ist, eine außerhalb ihrer selbst liegende Tatsache im Strafrecht.
Neben meist harmlosen Ordnungswidrigkeiten gehören auch Verkehrsstraftaten zum Verkehrsstrafrecht. Ob es nun das Fahren ohne Fahrerlaubnis, die Trunkenheit am Steuer oder die Gefährdung des Straßenverkehrs ist – unser Anwalt für Strafrecht in Aschaffenburg steht Ihnen zur Seite. Bei Verkehrsstraftaten handelt es sich um keine Kavaliersdelikte, daher sollten Sie schnell handeln und unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen.
Vermögensdelikte
Zu Vermögensdelikten gehören unter anderem räuberische Erpressung, Diebstahl, Raub und Betrug. Wenn Ihnen ein Vermögensdelikt vorgeworfen wird, sollten Sie den Straftatbestand von unseren Anwälten für Strafrecht prüfen lassen und frühzeitig reagieren.
Tötungsdelikte
Neben Mord sind unter anderem auch Totschlag, fahrlässige Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge Tötungsdelikte laut Strafgesetzbuch. Mord kann mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft werden. Kontaktieren Sie unseren Anwalt für Strafrecht in Aschaffenburg umgehend, sollte Ihnen ein Tötungsdelikt vorgeworfen werden.