Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Dienstvertragsrecht (Geschäftsführer und Vorstände)
Herbert Ernst Klug berät im Individualarbeitsrecht (Abschluss, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverträgen; variable und feste Vergütungsregelungen, Zielvereinbarungen einschließlich Aktienoptionsregelungen; vertraglichen und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten; Abfindungsregelungen) als auch im Betriebsverfassungsrecht (insbesondere bei Betriebsratsanhörungen bei Kündigungen, Abschluss und Durchführung von Betriebsvereinbarungen) und bei Abschluss, Durchführung und Beendigung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern und Vorständen mittelständischer Unternehmen und Großunternehmen, einschließlich gesellschaftsrechtlicher Bestellung und Abberufung von Organen sowie deren Haftung.
Mitgliedschaften & sonstige Qualifikationen:
- Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1986
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein
