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Thomas Fertig
Fachanwalt für Sozialrecht
Jahrgang: 1964
Rechtsanwalt seit: 1995
Nach seiner juristischen Ausbildung in Bayern arbeitete Rechtsanwalt Thomas Fertig ab 1996 in Leipzig, als selbständiger Rechtsanwalt. Seit 2002 war er Fachanwalt für Sozialrecht und daneben zuletzt Lehrbeauftragter für Sozialversicherungsrecht an der Universität Leipzig.
3 Fragen an Thomas Fertig
Was bedeutet Ihr Schwerpunkt, Fachanwalt für Sozialrecht, Aschaffenburg und Frankfurt am Main, konkret?
Der Fokus meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt auf dem Sozialversicherungsrecht. Das heißt, ich vertrete meine Mandanten beispielsweise gegenüber Rentenversicherungsträgern, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften. Im Bereich des Rentenversicherungsrechts überprüfe ich darüber hinaus für meine Mandanten die Versicherungsverläufe, Rentenauskünfte und Rentenbescheide. Außerdem sind Sie bei mir an der richtigen Adresse,wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente geht.
Was bedeutet die Tatsache, dass Sie den Titel Fachanwalt für Sozialrecht (Aschaffenburg und Frankfurt am Main) tragen für Ihre Mandanten?
Es bedeutet, dass ich als Anwalt in diesem Bereich schwerpunktmäßig tätig bin und damit auch die meisten Erfahrungen habe. Darüber hinaus habe ich eine zusätzliche Spezialisierung in diesem Bereich, einen Fachanwaltslehrgang absolviert. Es bedeutet auch, dass ich verpflichtet bin, mich in diesem Rechtsgebiet regelmäßig fortzubilden. Wer sich also an mich wendet, kann sicher sein, dass meine Kenntnisse auf dem neuesten Stand sind.
Wer sollte sich an Sie wenden?
Jeder, der gerechtfertigte Ansprüche gegenüber den genannten Stellen hat und sich im Wirrwarr von amtsdeutsch und wechselnden rechtlichen Bedingungen nicht so zurecht findet. Niemand sollte dann zögern, sich an einen Rechtsexperten wie mich zu wenden, damit er wirklich auch das bekommt, was ihm zusteht.





