Notarielles Nachlassverzeichnis im Streit um den Pflichtteil
Reisebestätigung muss nicht die genauen Flugzeiten enthalten
Ein Reiseveranstalter darf in einer Reisebestätigung davon absehen, genaue Uhrzeiten für Hin- und Rückflug anzugeben. Die Angabe «Genaue Flugzeiten noch nicht bekannt!» ist nicht zu beanstanden. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 16.09.2014 entschieden (Az.: X ZR 1/14).
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