Notarielles Nachlassverzeichnis im Streit um den Pflichtteil
Pflanzen gehören Vermieter
Auch wenn ein Mieter auf dem Grundstück seines Vermieters Hecken oder ähnliches pflanzt, gehen diese in das Eigentum des Vermieters über. Nach einem Urteil des LG Detmold kann die grundsätzlich zugunsten des Mieters bestehende Vermutung, dass die Verbindung vom ihm eingebrachter Gegenstände regelmäßig nur zu einem vorübergehenden Zweck erfolgt, für Pflanzen nicht uneingeschränkt angewendet werden, da diese nach einigen Jahren nicht mehr ohne Schwierigkeiten und Risiken für deren Bestand entfernen lassen.
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