OLG Bamberg sichert die freie Anwaltswahl für Rechtsschutzversicherte
Mit seinem am 26.06.2012 verkündeten Urteil hat das OLG Bamberg ein viel besprochenes Urteil des Landgerichts Bamberg vom November 2011 aufgehoben und einer von der Bundesrechtsanwaltskammer unterstützten Klage der Rechtsanwaltskammer München in vollem Umfang stattgegeben.
Der verklagten Rechtsschutzversicherung wurde verboten, von ihren Versicherungsnehmern eine höhere Selbstbeteiligung bei späteren Schadensfällen zu verlangen, wenn im aktuell gemeldeten Schadensfall nicht eine vom Versicherer empfohlene Kanzlei, sondern ein vom Versicherungsnehmer selbst gewählter Anwalt mandatiert wird.
“Die freie Anwaltswahl ist ein gesetzlich verbrieftes Recht der Versicherungsnehmer, das nicht durch Ankündigung künftiger Nachteile für diejenigen unterlaufen werden darf, die davon vollen Gebrauch machen wollen” sagte der Präsident der Rechtsanwaltskammer München, Rechtsanwalt Hansjörg Staehle, “ich begrüße deshalb das Urteil nicht zuletzt im Interesse der Verbraucher.”Die Bamberger Richter haben die Revision zum BGH zugelassen. Es bleibt abzuwarten, ob Karlsruhe das letzte Wort sprechen muss. (Az. 3 U 236/11).