Notarielles Nachlassverzeichnis im Streit um den Pflichtteil
Kein Schmerzensgeld für 125 Kilo-Mann
Wenn ein 125 Kilogramm schwerer Senior eine Ballettstange «wie einen Barhocker» benutzt, so ist dies zweckwidrig.
Kommt es aufgrund einer solch unsachgemäßen Nutzung zu einer Verletzung, haftet der die Stange zur Verfügung stellende Verein dafür nicht. Dies hat das Amtsgericht München entschieden und die Schmerzensgeldklage eines 75 Jahre alten Müncheners abgewiesen (Urteil vom 30.08.2013, Az.: 281 C 11625/13, rechtskräftig).
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