
Auftragserteilung im Baurecht: Legen Sie los, fangen Sie an!
Achtung bei Auftragserteilung im Baurecht.
Das OLG München hat sich in seiner Entscheidung 27 U 743/13 mit der Problematik der Form der Auftragserteilung unter anderem auseinandergesetzt.
Die Äußerung eine Auftraggebers gegenüber einem Architekten mit den Worten „Legen Sie los, fangen Sie an!“ kann dabei als Auftragserteilung im Sinne der HOAI gesehen werden.
Bei Verträgen mit Architekten sollte der Auftragsrahmen und die Leistungsphasen abgestimmt werden, so dass keine Ungereimtheiten in der Abrechnungsphase entstehen. Ist ein Architekt mit der Erstellung eines Bauwerks beauftragt worden und der Auftraggeber äußert, dass dieser loslegen kann, so ist grundsätzlich davon auszugehen, dass alle Leistungsphasen geschuldet werden.
Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 10.09.2015 zurückgewiesen.