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Fachanwalt Baurecht in Aschaffenburg

Im privaten Baurecht, Immobilienrecht und Architektenrecht vertreten unsere Anwälte mittelständische Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Architekten und private Bauherren. Bei privaten Bauherren sind die Streitfälle oftmals von einer starken emotionalen Komponente begleitet. Häufig betroffen sind Familien, die ihr lang ersehntes Eigenheim errichtet haben und durch aufgetretene Mängel, neben finanziellen Schäden, auch eine Einbuße der Lebensqualität verbuchen müssen.

Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Leistungen liegt auf der Beratung unserer Mandanten vor Abschluss von Verträgen sowie auf der baubegleitenden Betreuung, insbesondere zur Vermeidung von langwierigen Prozessen bei aufgetretenen Baumängeln. Ferner übernehmen wir als Rechtsanwälte in Aschaffenburg die Prozessvertretung von Bauunternehmern und Architekten bei der Durchsetzung ihrer Werklohn- und Architektenhonoraransprüche und bei der Abwehr von Mängelgewährleistungs- und Haftpflichtprozessen.

Unsere Schwerpunkte

Ihr Experte

»Der Bau eines Eigenheims stellt in den meisten Fällen die größte Investition Ihres Lebens dar. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, die wirtschaftliche Dimension valide einzuschätzen.«

Schwerpunkte unseres Anwalts für Baurecht

Abstandsflächenermittlung

Bei Abstandsflächen gilt es zu beachten, wie hoch ein Gebäude errichtet werden darf, bzw. wie nah an der Grenze, um nicht in nachbarrechtliche Belange einzugreifen. Entscheidend in diesem Zusammenhang sind dabei Vorgaben des Bauplanungsrechts, sowie der gesetzlichen Abstandsflächen. Unter Umständen kann bei Gebieten mit Grenzbebauung auf Abstandsflächen sogar komplett verzichtet werden. Entscheidend ist immer die Betrachtung des Einzelfalls.

Gerne helfe ich als Ihr Fachanwalt für Baurecht in Aschaffenburg, Ihre Fragen in Bezug auf einzuhaltende Abstandsflächen zu erörtern. Gleichzeitig klären wir, ob eine gegen Sie erlassene Abrissverfügung oder Rückbauverfügung rechtmäßig ergangen ist, bzw. ob Sie einen solchen Rückbau verlangen können.

Architektenhaftpflicht

Sie haben als Architekt Probleme mit Ihrer Haftpflichtversicherung und suchen einen Experten, der Ihnen Ihre Haftungsfragen beantwortet? Als Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht, kenne ich mich gut mit den Schwierigkeiten der Architektenhaftpflicht aus und berate und vertrete Sie gerne.

Architektenhonorar

Nicht selten gibt es Diskussionen über die Leistungsphasen, Honorarzonen und die damit verbundenen Kostenberechnungen, Abschlagszahlungen und Schlussrechnungen hinsichtlich des fraglichen Architektenhonorars. Ob die vereinbarten Honorarzonen und Leistungsphasen den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen und ob diese tatsächlich überhaupt vorliegen, wird durch die Vorgaben der HOAI definiert. Bei der Durchsetzung Ihres Architektenhonorars oder im Gegenzug bei der Anzweifelung der richtigen ordnungsgemäßen Aufstellung der Kostenberechnung stehen Ihnen Rechtsanwälte unserer Kanzlei in Frankfurt und Aschaffenburg fachmännisch zur Seite.

Architektenrecht

Das Architektenrecht ist immer dann betroffen, wenn die Parteien über die Ansprüche aus einem bestehenden Architektenvertrag streiten. Grundsätzlich kann das Vertragswerk als Grundlage der Auseinandersetzung angesehen werden. Kommt es zu Planungsänderungen, bzw. Planungsfehlern stellt sich schnell die Frage, wer die Kosten für notwendige Nachträge und Bauänderungen bzw. Umplanungsleistungen zu tragen hat. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berate ich Sie bei allen Fragen rund um das Thema Immobilienrecht, Vertragsrecht sowie auf dem Rechtsgebiet des Ingenieursrechts.

Baugenehmigung

Sie möchten eine Baugenehmigung bei der Baugenehmigungsbehörde beantragen? Sie haben Fragen zur Realisierbarkeit Ihrer Bautätigkeit und benötigen Rechtstipps? Gerne unterstützt Sie ein Anwalt unserer Kanzlei in Aschaffenburg beratend im Bezug auf Ihr Bauvorhaben im Innenbereich oder wenn realisierbar im Außenbereich. Sie möchten eine Baugenehmigung für eine spezielle Gebäudeart oder den Umbau einer Ihrer Wohnungen erhalten? Als Rechtsanwalt für Baurecht und Architektenrecht bin ich in Frankfurt und Aschaffenburg Ihr Fachmann dafür.

Bauvorbescheid

Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihre Baugenehmigung nicht im Nachhinein gekippt werden kann, sollten Sie eine Bauvoranfrage einreichen und abwägen einen Bauvorbescheid zu erwirken. Auch möglich ist es ein Vorbescheidsverfahren durchzuführen. Hierbei wird neben dem Bauvorbescheid (im Volksmund auch Bebauungsgenehmigung genannt), die Vereinbarkeit mit den objektiven Gegebenheiten geprüft. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, ein Vorbescheidsverfahren durchzuführen. Gerne unterstützt Sie unser Rechtsanwalt für Baurecht dabei.

Baumängel

Sie sind Bauherr und es zeigen sich bei der Ausführung der Bauwerksleistung Mängel? Als Bauunternehmer müssen Sie feststellen, dass Ihre Nachunternehmer mangelhaft geleistet haben?: Als Rechtsanwälte prüfen wir Ihre Ansprüche gegenüber Ihren Vertragspartnern hinsichtlich vorhandener Mängel und beraten Sie bei dem Vorgehen, die Mängelbeseitigung fachgerecht durchzusetzen. Eine Mängelbeseitigung ist bereits vor Abnahme teilweise durchsetzbar. Sprechen Sie einen Rechtsanwalt in unserer Kanzlei in Frankfurt und Aschaffenburg darauf an.

Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht ist das Regelwerk zwischen den Wünschen den Bauherrn und den Vorgaben der Baubehörde. Oft kommt es dabei zu Fragen, was zulässig ist und was nicht. Sie sind von der Bauaufsichtsbehörde dazu verpflichtet worden, Stellplätze zu Verfügung zu stellen oder haben eine Abrissverfügung erhalten? Sie benötigen eine Genehmigung für bauliche Anlagen von der Bauaufsichtsbehörde? Als Rechtsanwälte für Baurecht überprüfen wir die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche für Sie.

Baurecht

Unter dem Oberbegriff des Baurechts versteht man die Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau beteiligten Personen. Ob Auftraggeber oder Auftragnehmer, ob Besteller oder Unternehmer. Für alle gelten die Vorgaben der gesetzlichen Regelungen. Das Baurecht hat dabei eine immer größere Rolle in unserer Gesellschaft eingenommen. Der Traum vom Eigenheim ist aufgrund der niedrigen Zinspolitik gerade im Moment für viele das ideale Anlagekonzept geworden.

Kommt es bei der Realisierung zu Problemen mit Handwerkern, Bauträgern, Architekten und weiteren Beteiligten, stellt sich oft die Frage, wer eine Verantwortung für die Mängel übernehmen und die Mängelbeseitigung durchführen muss. Im Mittelpunkt bei der anwaltlichen Rechtsberatung steht dabei immer, die Interessen des Mandanten zu beachten, der meist eine zeitnahe Fertigstellung und Durchsetzung seiner Ansprüche wünscht. In Aschaffenburg und Umgebung ist unser Rechtsanwalt Ihr Spezialist für Baurecht.

Bauträgerrecht, VOB/B

Wir beraten Sie bei Rechtsfragen zur VOB und zum BGB, Mängelanzeige, Kündigung, Abnahme sowie Risiken am und während des Baus. Ob Bauträger oder Nachunternehmer. Bei Fragen zur Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) im Speziellen zur VOB/B können wir Sie ausführlich mit unserer anwaltlichen Expertise beraten. Vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserer Kanzlei in Aschaffenburg oder Frankfurt.

Bauvertragsrecht

Als Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht unterstützen wir Sie auch im Bezug auf das Bauvertragsrecht. Sowohl bei der Gestaltung von Vertragsverhältnissen, sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus diesem Vertragsrecht, bzw. aus Ansprüchen aus dem Tätigkeitsschwerpunkt des Bauvertragsrechts bin ich als Rechtsanwalt Ihr Ansprechpartner.

Immobilienrecht

Sie träumen vom Eigenheim oder sind Eigentümer und wollen dies verkaufen. Bei Kaufverträgen für Neubauten bzw. Bestandsbauten prüfen unsere Anwälte Ihre notariellen Verträge auf eventuelle Ungereimtheiten und Fallstricke. Ob dann noch Ansprüche gegen den Verkäufer bestehen ist oft fraglich, da im notariellen Kaufvertrag die Sachmängelhaftung fast immer ausgeschlossen worden ist. Ob Ansprüche bestehen, bzw. diese abgewehrt werden können unterliegt immer dem Einzelfall und der Vereinbarungen der notariellen Kaufvertragsurkunde. Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte bei Fragestellungen aus diesem Bereich in Aschaffenburg und Umgebung.

Grenzbebauung

Sie beabsichtigen eine Garage, Carports, Doppelgaragen, Einzelgaragen oder Fertiggaragen in der Grenzbebauung zu Ihrem Nachbarn zu errichten oder aufzustellen? Inwieweit dabei die behördlichen Vorgaben eingehalten werden müssen bzw. eine Baugenehmigung beantragt werden muss, hängt wie so oft vom Einzelfall ab. Die einzelnen Bauordnungen der Länger können voneinander abweichen. Als Rechtsanwälte in Aschaffenburg und Frankfurt überprüfen wir für Sie in diesem Zusammenhang die Voraussetzungen eines Bebauungsplans und ob, bzw. unter welchen Bedingungen eine Erstellung der geplanten Garage evtl auch ohne Baugenehmigung oder Antragsverfahren möglich ist.

Lichtschutzrecht

In Bezug auf nachbarrechtliche Abwehransprüche wird oft von Emissionen gesprochen. Unter diesen Begriff fallen unter anderem der Schattenwurf, Lärmaussendungen und sonstige Einflüsse, welche häufig durch Nachbarn verursacht werden. Unsere Anwälte überprüfen für Sie, ob diese Eingriffe durch Sie akzeptiert werden müssen oder ab Abwehransprüche Ihnen zur Verfügung stehen.

Nachbarklage

Die Nachbarklage hat die Brisanz, dass ein evtl. bereits angespanntes Nachbarschaftsverhältnis durch Probleme aufgrund von Nichteinhaltung von Abstandsflächen oder auftretenden Emissionen zusätzlich belastet werden kann. Ob Ihre Ansprüche oder Forderungen gegen Ihren Nachbarn tatsächlich durchsetzbar sind, kann durch unsere Kanzlei überprüft werden. Gleiches gilt, wenn der Nachbar sein Bauvorhaben ohne eine etwaige Rücksprache mit Ihnen umsetzt. Ganz gleich, ob Tekturgenehmigungen, Festsetzungen des Bebaungsplans oder Abstandsflächen (nicht) eingehalten worden sind – unsere Rechtsanwälte sind Ihre Spezialisten bei der gerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr dieser Ansprüche.

Nachbarschaftsrecht/Nachbarrecht

Beim Nachbarschaftsrecht vertreten wir Sie gerne, um Ihre Interessen zu wahren. Hierbei gilt es oft auch den Aspekt des zukünftigen dauerhaften Zusammenlebens nicht aus den Augen zu lassen. Kurzfristig ist es dabei hilfreich, sich evtl. im Zuge der Mediation mit dem Nachbarn zusammenzusetzen, um eine gemeinsame, für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Sollte dies nicht mehr möglich sein, helfen unsere Rechtsanwälte Ihnen, Ihre Positionen durchzusetzen. Auch bei diesen Fragen stehen wir Ihnen als Ansprechpartner unserer Kanzlei in Aschaffenburg und Frankfurt jederzeit zur Verfügung.

Nachbarschutz

Der Nachbarschutz ist geprägt durch Abwehransprüche. Diese sind unter anderem durch die Vorgaben der bayrischen Bauordnung (BayBO) vorgegeben. Sollte Ihr Nachbar z. B. entgegen der Vorgaben BayBO oder der Baugenehmigung Gewerke errichten, können Sie gegen diese rechtlich vorgehen. Unser Fachanwalt für Baurecht in Aschaffenburg hilft Ihnen und berät Sie bei allen Fragen.

Werkvertragsrecht

Das Baurecht und das Architektenrecht haben ihren Ursprung im Werkvertragsrecht des BGB. Als typisches Merkmal des Werkvertragsrechts ist der Erfolg der Leistung im Ergebnis geschuldet. Über die Jahre wurde durch den Gesetzgeber die VOB/B als Regelwerk für Bauleistungen entwickelt. Das Werksvertragsrecht und die Rechtsfolgen daraus sind immer dann anzuwenden, wenn die VOB/B nicht zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Schon bei diesem Punkt herrscht oft Uneinigkeit, inwieweit die Vorschriften der VOB/B überhaupt zwischen den Parteien vereinbart worden sind.

Bei allen Fragen im Bezug auf das Zustandekommen der werkvertraglichen Leistungen, der Abnahme, der Mängelbeseitigung, sowie Schadensersatz ist eine Prüfung der tatsächlichen Rechtslage durch einen Rechtsanwalt teilweise unerlässlich. In diesem Zusammenhang vertreten wir Bauträger, Nachunternehmer, Handwerker, Architekten, Auftragnehmer, sowie Bauherren, Auftraggeber und Besteller bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.

Grundlage einer interessensgerechten Vertretung ist dabei die Auseinandersetzung mit der jeweils aktuellen Rechtsprechung, da diese sich immer im Wandel befindet. Im Moment liegt ein Gesetzesentwurf vor, der eine große Änderung der baurechtlichen Normen umsetzen möchte. Insoweit soll im BGB ein Baurechtsteil eingebracht werden. Die weiteren Entwicklungen werden hier aktuell besprochen.


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