
Rechtsanwalt seit 2001; Fachanwalt seit 2005
Rechtsgebiete: Strafrecht, Steuerstrafrecht
Rechtsgebiete: Strafrecht, Steuerstrafrecht
Andreas Franz als Fachanwalt für Strafrecht übernimmt Mandate auf sämtlichen Gebieten der Strafverteidigung, dazu gehören insbesondere die Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Betäubungsmittelstrafsachen, Delikte aus dem Bereich des Steuerstrafrechts und des Wirtschaftsstrafrechts. Er verteidigt in allen Tatsacheninstanzen und in der Revision.
Mitgliedschaften
- Deutscher Strafverteidiger e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV
Kontakt

»Bedeutsam ist die Verteidigung auch auf dem Gebiet der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges, insbesondere des Maßregelvollzuges. "Nach einem Urteil" ist die Tätigkeit des Strafverteidigers längst nicht beendet.«
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