Online-Kauf: Bald Wahlmöglichkeit beim Shopping?
EU-Kommissarin Viviane Reding stellt eigenes europäisches Vertragsrecht vor.
Bisher gilt das Vertragsrecht des Landes, in dem der Verbraucher lebt. Dies soll sich jetzt nach dem Willen der EU-Justizkommissarin Reding ändern, die einen Entsprechenden Gesetzesentwurf für ein eigenes europäisches Vertragsrecht vorgelegt hat.
Verbraucher sollen nach dem Entwurf u.a. zwischen Rückgabe und Reparatur wählen können, was nach deutschem Recht nicht möglich ist. Auch soll die Gewährleistungspflicht („Garantie“) von 2 auf 10 Jahre verlängert werden.
Während Verbraucherschützer darauf pochen, dass Unternehmen verpflichtet werden müssen, das neue europäische Vertragsrecht anzuwenden, will dies die Wirtschaft nicht.
Sicher ist kleineren Online-Shops nicht zuzumuten 27 nationale Vertragsrechte zu kennen, um im Falle eines Problems mit dem Käufer klarzukommen, sodass eine einheitliche Regelung dem Grunde nach zu befürworten ist. Für eine Vereinheitlichung hat der Unternehmer aber einen hohen Preis zu zahlen, weshalb die Wirtschaft auch gegen eine weitere Erweiterung der Verbraucherrechte durch den Entwurf ist.
Ob Verbraucher bald eine Wahlmöglichkeit beim Shopping haben, bleibt abzuwarten.
Mitgeteilt von RA Björn J. Feldmann





