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Neues aus dem Verkehrsrecht – ab 01.04.2013

Am 01.04.2013 tritt eine Neufassung der Straßenverkehrsverordnung in Kraft.

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Mietrecht
Durchsetzung der Mängelbeseitigung gegen Vermieter einer Eigentumswohnung:
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Zugeschneite Verkehrsschilder

Auch wenn Verkehrszeichen verschneit und damit nicht mehr lesbar sind, geltend die unverwechselbaren Schilder, wie z.B. das Stopp-Schild oder das Vorfahrtsgewähren Dreieck weiterhin.

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Abo-Falle der GWE Wirtschaftsinformations GmbH

Die GWE Wirtschaftsinformations GmbH betreibt das Internetportal gewerbeauskunft.de, um an Auf- bzw. Einträge für dieses Portal zu gelangen verschickt die GWE reihenweise an mutmaßlich gekaufte (alt) Adressen Schreiben,

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Keine Korrektur der Dankesformel im Zeugnis

Wie das BAG im Dezember 2012 entschieden hat, gilt für die so genannte Dankesformel am Schluss eines Zeuges „ganz oder gar nicht“.

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Neues vom BGH zum Fitnessstudio-Vertrag

Mit Urteil vom 08.02.2012 hat der 12. Zivilsenat des BGH erneut zur Problematik der vorzeitigen   Kündigung von Fitnessstudio-Verträgen entschieden. Diesmal ging es u.a. um die Frage, ob die in § 309 Nr.9a BGB normierte Regelung, für die in den AGBs der Fitnessstudios verwendete Mindestlaufzeit Anwendung findet und nach welchen Maßstäben eine Kündigung vorzeitig möglich ist. Der BGH stellt fest, dass eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren grundsätzlich zulässig ist. Bisher wurden Erstlaufzeiten von 24 Monaten in der Rechtsprechung nur vereinzelt für zulässig erachtet  (Abs.22 des Urteils mwN). Im vorliegenden Fall war zwar die Vertragslaufzeit zulässig, die Vorinstanzen hatten jedoch nicht berücksichtigt, dass die erklärte Kündigung als außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zur Beendigung des Vertrages geführt hat. Liegt eine unangemessene Benachteiligung durch Einschränkungen der Ausübung des außerordentlichen Kündigungsrechts vor, führt dies zur Unwirksamkeit und ermöglicht dem Kunden vorzeitig den Vertrag trotz Mindestlaufzeit zu Kündigen.

Das Urteil ist Abgedruckt in NJW 2012, 1431ff.



 

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