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Urlaubskasse schonen, Strafen im Ausland vermeiden

Auch im Ausland gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In einigen europäischen Ländern drohen „saftige“ Strafen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln.

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Haftung von Eltern für Fehlverhalten ihrer Kinder im Straßenverkehr

Das OLG Bamberg hat entschieden, dass eine Mutter nicht für leichtes Fehlverhalten ihres Kindes wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftet.

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Alkoholsünder dürfen in Münster kein Rad mehr fahren

Die Stadt Münster hat einem „Alkoholsünder“ die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad verboten.

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Ersatz von Abschlepp- und Mietwagenkosten

Wie das Amtsgericht Stade in einem Urteil vom 10.01.2012 entschieden hat, sind nach einem unverschuldeten Unfall durch den Unfallgegner auch die Abschleppkosten zu erstatten.

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Kein Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtwagenverkauf durch Gewerbetreibenden

Seit dem 01. Januar 2002 ist ein Ausschluss von Gewährleistungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf durch gewerbliche Verkäufer –anders als bei einem Verkauf „durch privat“- nicht mehr möglich.

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Start Zivilrecht Erbausschlagung auch nach Ablauf der Frist

Erbausschlagung auch nach Ablauf der Frist

Wenn ein Erbe die Frist für dsa Ausschlagen der Erbschaft versäumt, weil er glaubt, das bereits getan zu haben - dann hat er nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Thüringen die Erbschaft nicht automatisch angenommen.
Eine Erbschaft muss innerhalb einer bestimmten Frist ausgeschlagen werden. Wird sie versäumt, gilt die Erbschaft als angenommen. Anders verhält es sich bei dem von der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall. Der Erblasser starb 1991. Seine Frau starb 2009. Im August 2010 erfuhr der Bruder des Verstorbenen vom Nachlassgericht erstmals vom Tod seines Bruders und dass er zu den Erben gehöre. Der Mann teilte dem Gericht mit, dass er beim Tod seiner Eltern zugunsten seines Bruders auf seinen Erbteil verzichtet habe. Daraufhin wies ihn das Gericht im September 2010 nochmals darauf hin, dass er zu den Erben gehöre und weder eine Ausschlagungserklärung noch ein wirksamer Erbverzicht vorliege.
Später legte der Mann in einer eidesstattlichen Erklärung dar, dieses Schreiben nicht erhalten zu haben und schlug das Erbe aus. Nach Meinung des Nachlassgerichtes hatte der Mann jedoch die Sechs-Wochen-Frist versäumt. Der Erbe wider Willen legte Beschwerde ein. Mit Erfolg: Das Versäumen der Frist könne ebenso wie die Annahme des Erbes angefochten werden, so die Richter. Der potenzielle Erbe könne sich dabei auf einen Irrtum berufen, wenn er die Frist nur deshalb versäumt habe, weil er davon ausgegangen sei, die Erbschaft bereits ausgeschlagen zu haben.




 

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