Änderung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungstitel
Auch nach Abgabe einer Unterlassungserklärung oder bei rechtskräftigen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungstiteln kann geltend gemacht werden, dass das untersagte Verhalten zukünftig aufgrund einer
Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht mehr verboten ist.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz





