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Kein Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtwagenverkauf durch Gewerbetreibenden

Seit dem 01. Januar 2002 ist ein Ausschluss von Gewährleistungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf durch gewerbliche Verkäufer –anders als bei einem Verkauf „durch privat“- nicht mehr möglich.

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Was ändert sich rund um Auto & Verkehr in 2012 ?

Hier haben wir für Sie eine kleine Zusammenfassung der zu erwartenden Änderungen im Jahr 2012 zusammen gefasst:

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Kein Nutzungsausfall für entgangene Fahrfreude

Wie das OLG Düsseldorf jetzt entschieden hat, gibt es für entgangene Fahrfreude keinen Nutzungsausfall nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall.

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Private Nutzung des Diensthandys rechtfertigt Kündigung

Wer mit dem ihm überlassenen Diensthandy im Urlaub ausgiebig privat Telefoniert, muss auch bei eine langjährigen Beschäftigung mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

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Poliscan Speed nicht fehlerfrei

Erst im Dezember 2011 wurde wieder ein Verfahren gegen einen Autofahrer eingestellt, nach dem dieser mit einem Poliscan Speed Laser Messgerät geblitzt wurde.

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Was ändert sich rund um Auto & Verkehr in 2012 ?

Hier haben wir für Sie eine kleine Zusammenfassung der zu erwartenden Änderungen im Jahr 2012 zusammen gefasst:

  • Für alle Fahrzeuge die nach dem April 2015 erstmals zum TÜV müssen (also alle neu zugelassenen Fahrzeuge ab April 2012) wird eine Probefahrt durch den Prüfer vorgeschrieben.
  • Geplant ist die Änderung des Punkteregisters in Flensburg, was grundlegen reformiert werden soll. Eine abschließendes Konzept ist jedoch noch nicht bekannt.
  • Die Beschilderung der Spurbreite in Autobahnbaustellen soll verbessert werden und nach Möglichkeit die linke Spur auch für breitere Fahrzeuge freigegeben werden. Hierbei gilt zu beachten, dass nicht die im Fahrzeugschein angegebene Breite für die erlaubte Nutzung ausschlaggebend ist, sondern die tatsächliche, welche von der angegebenen abweichen kann.
  • Die Vollstreckung von Strafzetteln aus der EU wird ausgeweitet. Ab sofort werden auch Bußgelder aus den bisher noch fehlenden Ländern Belgien, Griechenland, Italien und Irland grenzüberschreitend vollstreckt. Hiermit verbunden ist auch der EU weite Austausch von Halterdaten.
  • Das Wechselkennzeichen soll eingeführt werden. Damit soll es einem Fahrzeughalter von mehreren Fahrzeugen möglich sein, diese jeweils mit dem gleichen Kennzeichen führen zu dürfen –selbstverständlich nicht gleichzeitig.
  • Der EuroNCAP verschärft die Anforderungen beim Insassenschutz.
  • Auf neu produzierten Reifen weißt ein Label auf die Eigenschaften des Reifens, wie z.B. seine Haftung bei Nässe, den Rollwiderstand oder die Geräuschemission hin.


 

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