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Urlaubskasse schonen, Strafen im Ausland vermeiden

Auch im Ausland gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In einigen europäischen Ländern drohen „saftige“ Strafen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln.

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Haftung von Eltern für Fehlverhalten ihrer Kinder im Straßenverkehr

Das OLG Bamberg hat entschieden, dass eine Mutter nicht für leichtes Fehlverhalten ihres Kindes wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftet.

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Alkoholsünder dürfen in Münster kein Rad mehr fahren

Die Stadt Münster hat einem „Alkoholsünder“ die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad verboten.

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Ersatz von Abschlepp- und Mietwagenkosten

Wie das Amtsgericht Stade in einem Urteil vom 10.01.2012 entschieden hat, sind nach einem unverschuldeten Unfall durch den Unfallgegner auch die Abschleppkosten zu erstatten.

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Kein Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtwagenverkauf durch Gewerbetreibenden

Seit dem 01. Januar 2002 ist ein Ausschluss von Gewährleistungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf durch gewerbliche Verkäufer –anders als bei einem Verkauf „durch privat“- nicht mehr möglich.

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Vorsicht in Österreich:

Schon bei dem Verdacht eines Verkehrsverstoßes kann Sicherheitsleistung gefordert werden. Seit diesem Jahr hat die Polizei in Österreich eine scharfe Waffe zur Hand, Verkehrssünder zur Kasse zu bitten. Der reine Verdacht einer Übertretung reicht aus von dem betroffenen Fahrer eine Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 1.308 € zu fordern.

Auch wenn selbst nach den Willen des österreichischen Gesetzgebers die geforderte Sicherheit in einer vernünftigen Relation zur Verkehrsübertretung stehen soll, darf die Fahrt erst fortgesetzt werden, wenn die Sicherheitsleistung erbracht wurde. Wer nicht zahlen kann, droht die Abnahme der Fahrzeugschlüssel oder eine Kralle am Rad. Schlimmer wird es, wenn die Sicherheit nicht innerhalb von 72 Stunden gezahlt werden kann, da dann die Behörde das Fahrzeug als Sicherheit beschlagnahmen kann.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz



 

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