Unfallflucht kann teuer werden
Selbst bei einem kleinen Parkrempler reicht es nicht, nur einen Zettel an dem anderen Fahrzeug zu hinterlassen, denn auch dies kann eine Fahrerflucht im Sinne des Strafgesetzbuchs sein.
Grundsätzlich sollte auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs immer gewartet werden und im Zweifel die Polizei eingeschaltet werden. Alles andere ist schnell eine Straftat und wird neben einer ggf. empfindlichen Strafe mit 7 (!) Punkten in Flensburg bedacht.
Besteht keine Möglichkeit, die Polizei zu verständigen, muss mindestens eine halbe Stunde auf den anderen Fahrer gewartet werden, erst danach sollte der Unfallort verlassen werden, um so dann die Polizei zu verständigen.
Die Höhe der Strafe bei Unfallflucht hängt von der Höhe des verursachten Schadens und des zuständigen Gerichts ab. In der Regel wird bei Schäden bis 500 € mit einer Geldstrafe zu rechnen sein, ab 1.300 € ist der Führerschein in Gefahr.
Außerdem ist der Versicherungsschutz gefährdet. In der Regel zahlt die eigene Versicherung zwar den Schaden des Geschädigten, fordert diesen jedoch zurück und die Kasko verweigert gleich ganz die Regulierung der eigenen Schäden.
Sollten Sie den Unfall nicht bemerkt haben und plötzlich damit konfrontiert werden, schalten Sie lieber direkt einen Rechtsanwalt ein, um Schlimmeres zu verhindern.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Strafrecht





