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Urlaubskasse schonen, Strafen im Ausland vermeiden

Auch im Ausland gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In einigen europäischen Ländern drohen „saftige“ Strafen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln.

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Haftung von Eltern für Fehlverhalten ihrer Kinder im Straßenverkehr

Das OLG Bamberg hat entschieden, dass eine Mutter nicht für leichtes Fehlverhalten ihres Kindes wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftet.

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Alkoholsünder dürfen in Münster kein Rad mehr fahren

Die Stadt Münster hat einem „Alkoholsünder“ die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad verboten.

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Ersatz von Abschlepp- und Mietwagenkosten

Wie das Amtsgericht Stade in einem Urteil vom 10.01.2012 entschieden hat, sind nach einem unverschuldeten Unfall durch den Unfallgegner auch die Abschleppkosten zu erstatten.

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Kein Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtwagenverkauf durch Gewerbetreibenden

Seit dem 01. Januar 2002 ist ein Ausschluss von Gewährleistungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf durch gewerbliche Verkäufer –anders als bei einem Verkauf „durch privat“- nicht mehr möglich.

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Unfallflucht kann teuer werden

Selbst bei einem kleinen Parkrempler reicht es nicht, nur einen Zettel an dem anderen Fahrzeug zu hinterlassen, denn auch dies kann eine Fahrerflucht im Sinne des Strafgesetzbuchs sein.

Grundsätzlich sollte auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs immer gewartet werden und im Zweifel die Polizei eingeschaltet werden. Alles andere ist schnell eine Straftat und wird neben einer ggf. empfindlichen Strafe mit 7 (!) Punkten in Flensburg bedacht.

Besteht keine Möglichkeit, die Polizei zu verständigen, muss mindestens eine halbe Stunde auf den anderen Fahrer gewartet werden, erst danach sollte der Unfallort verlassen werden, um so dann die Polizei zu verständigen.

Die Höhe der Strafe bei Unfallflucht hängt von der Höhe des verursachten Schadens und des zuständigen Gerichts ab. In der Regel wird bei Schäden bis 500 € mit einer Geldstrafe zu rechnen sein, ab 1.300 € ist der Führerschein in Gefahr.

Außerdem ist der Versicherungsschutz gefährdet. In der Regel zahlt die eigene Versicherung zwar den Schaden des Geschädigten, fordert diesen jedoch zurück und die Kasko verweigert gleich ganz die Regulierung der eigenen Schäden.

Sollten Sie den Unfall nicht bemerkt haben und plötzlich damit konfrontiert werden, schalten Sie lieber direkt einen Rechtsanwalt ein, um Schlimmeres zu verhindern.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Strafrecht



 

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