Auch wer ohne gültigen Führerschein, da dieser z.B. gerade entzogen ist, mit dem Auto fährt und dabei in einen Unfall gerät, haftet nicht automatisch für den gesamten Schaden. Entscheidend ist, ob der Fahrer im Zeitpunkt des Unfalls fahrtüchtig gewesen ist.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz