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Urlaubskasse schonen, Strafen im Ausland vermeiden

Auch im Ausland gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In einigen europäischen Ländern drohen „saftige“ Strafen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln.

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Haftung von Eltern für Fehlverhalten ihrer Kinder im Straßenverkehr

Das OLG Bamberg hat entschieden, dass eine Mutter nicht für leichtes Fehlverhalten ihres Kindes wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftet.

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Alkoholsünder dürfen in Münster kein Rad mehr fahren

Die Stadt Münster hat einem „Alkoholsünder“ die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad verboten.

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Ersatz von Abschlepp- und Mietwagenkosten

Wie das Amtsgericht Stade in einem Urteil vom 10.01.2012 entschieden hat, sind nach einem unverschuldeten Unfall durch den Unfallgegner auch die Abschleppkosten zu erstatten.

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Kein Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtwagenverkauf durch Gewerbetreibenden

Seit dem 01. Januar 2002 ist ein Ausschluss von Gewährleistungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf durch gewerbliche Verkäufer –anders als bei einem Verkauf „durch privat“- nicht mehr möglich.

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Sonderkündigungsrecht der Kfz-Versicherung

Auch wenn der 30. November als Kündigungsstichtag vorbei ist, kann ggf. mit einem Sonderkündigungsrecht doch noch die Kfz-Versicherung gekündigt und gewechselt werden.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei:

Beitragserhöhung
Die Versicherungsunternehmen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf eines Jahres bzw. vor fällig werden der Versicherungsprämie mitteilen, wenn sich die Prämie der Versicherung erhöht. In diesem Fall hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, welches innerhalb eines Monats nach der Mitteilung der Prämienerhöhung ausgeübt werden kann.

Neue Regional- oder Typklassen
Auch wenn sich die Höhe der Prämie „nur“ durch eine Änderung in den Regional- oder Typklassen ergibt, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Prämie dadurch sinken sollte.

Schadensfall
In einem Schadensfall kann der Versicherungsvertrag von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Nach Abschaffung der „Unteilbarkeit der Prämie“ durch die Einführung des derzeit geltenden Versicherungsvertragsgesetz ist die Prämie in diesem Fall Tag genau abzurechnen und eventuell bereist gezahlte Beträge für die Zukunft sind zu erstatten.

Fahrzeugwechsel
Bei einem Wechsel des Fahrzeugs besteht regelmäßig ein Kündigungsrecht. Mit der Ab- bzw. Ummeldung des alten Fahrzeugs endet auch der Versicherungsvertrag automatisch. In diesem Fall ist es nicht notwendig ein spezielles Sonderkündigungsrecht auszuüben.



 

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