Seit 01.07.2012 gibt es die Wechselkennzeichen
Still und leise wurden am 01.07.2012 Kfz-Haltern gestattet zwei Fahrzeuge mit nur einem Nummernschild zu fahren – abwechselnd versteht sich.
Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen, wovon der kleinere fest am Fahrzeug verbleibt und der größere umgesteckt werden kann. Ein Wechsel ist allerdings nur innerhalb der gleichen Fahrzeugklasse möglich, so können z.B. zwei PKWs oder zwei Motorräder mit nur einem Kennzeichen gefahren werden. Auch der Wechsel zwischen einem PKW und einem Wohnmobil ist möglich. Nicht jedoch z.B. zwischen einem PKW und einem Motorrad.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz





