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Urlaubskasse schonen, Strafen im Ausland vermeiden

Auch im Ausland gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In einigen europäischen Ländern drohen „saftige“ Strafen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln.

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Haftung von Eltern für Fehlverhalten ihrer Kinder im Straßenverkehr

Das OLG Bamberg hat entschieden, dass eine Mutter nicht für leichtes Fehlverhalten ihres Kindes wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftet.

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Alkoholsünder dürfen in Münster kein Rad mehr fahren

Die Stadt Münster hat einem „Alkoholsünder“ die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad verboten.

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Ersatz von Abschlepp- und Mietwagenkosten

Wie das Amtsgericht Stade in einem Urteil vom 10.01.2012 entschieden hat, sind nach einem unverschuldeten Unfall durch den Unfallgegner auch die Abschleppkosten zu erstatten.

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Kein Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtwagenverkauf durch Gewerbetreibenden

Seit dem 01. Januar 2002 ist ein Ausschluss von Gewährleistungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf durch gewerbliche Verkäufer –anders als bei einem Verkauf „durch privat“- nicht mehr möglich.

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Kfz-Versicherungen vergleichen – aber richtig!

In der Regel wird in die Suche nach einem neuen Fahrzeug viel Zeit investiert. Bei der Suche nach der richtigen und gleichzeitig günstigsten Versicherung sind viele Autofahrer häufig leider nicht ganz so gründlich.

Dabei werden hierbei häufig Fehler gemacht, die sich erst zeigen, wenn es zu spät ist – nämlich im Schadensfall.

Daher gilt Preisvergleiche der Höhe der Prämie sind richtig und wichtig, allerdings sollte hierbei auch unbedingt auf die Leistungen der angebotenen und verglichenen Versicherung geachtet werden, um keine Äpfel mit Birnen zu vergleichen.

Bei einem Preisvergleich sollte daher regelmäßig auch verglichen werden, was überhaupt versichert ist. Hierzu zählt im Wesentlichen:

  • Besteht Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit?
  • Wie lange zahlt die Versicherung bei einem Totalschaden den Neuwagenersatz (6, 12, 18 oder 24  Monate)?
  • Besteht im Schadensfall freie Werkstattwahl?
  • Welche weiteren Leistungen sind versichert (z.B. Wertminderung oder der Anspruch auf einen Mietwagen)?
  • Sind zusätzliche Einbauten wie z.B. Radio oder Navigationsgerät mitversichert?
  • Wie erfolgt die Hochstufung im Schadensfall?
  • Wie ist der Versicherer erreichbar, nur über das Internet oder auch telefonisch oder gar persönlich?
Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen sehen die Vertragsbedingungen oftmals vor, dass im Schadensfall das Fahrzeug in einer autorisierten Fachwerkstatt repariert wird. Versicherungsverträge mit Werkstattbindung können daher die Finanzierungs- oder Leasingverträge gefährden. Gleiches gilt für Garantieansprüche gegen den Hersteller, auch diese können entfallen, wenn das Fahrzeug nicht in einer Werkstatt des Herstellers nach den vorgegebenen Bedingungen gewartet und/oder repariert wird.

Es sollte bei der Wahl der Versicherung also darauf geachtet werden, dass die Wahl der Werkstatt nicht von der Versicherung vorgeschrieben wird und Sie im Schadensfall Ihr Fahrzeug in einer für Sie völlig fremden Werkstatt reparieren lassen müssen, welche im Zweifel auch noch viel weiter weg ist, als ihre „Stammwerkstatt“.



 

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