Ja, kontaktieren Sie mich!

Name

Email

Telefon


Kein Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtwagenverkauf durch Gewerbetreibenden

Seit dem 01. Januar 2002 ist ein Ausschluss von Gewährleistungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf durch gewerbliche Verkäufer –anders als bei einem Verkauf „durch privat“- nicht mehr möglich.

Weiterlesen...  
Was ändert sich rund um Auto & Verkehr in 2012 ?

Hier haben wir für Sie eine kleine Zusammenfassung der zu erwartenden Änderungen im Jahr 2012 zusammen gefasst:

Weiterlesen...  
Kein Nutzungsausfall für entgangene Fahrfreude

Wie das OLG Düsseldorf jetzt entschieden hat, gibt es für entgangene Fahrfreude keinen Nutzungsausfall nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall.

Weiterlesen...  
Private Nutzung des Diensthandys rechtfertigt Kündigung

Wer mit dem ihm überlassenen Diensthandy im Urlaub ausgiebig privat Telefoniert, muss auch bei eine langjährigen Beschäftigung mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

Weiterlesen...  
Poliscan Speed nicht fehlerfrei

Erst im Dezember 2011 wurde wieder ein Verfahren gegen einen Autofahrer eingestellt, nach dem dieser mit einem Poliscan Speed Laser Messgerät geblitzt wurde.

Weiterlesen...  
Start

Kein Nutzungsausfall für entgangene Fahrfreude

Wie das OLG Düsseldorf jetzt entschieden hat, gibt es für entgangene Fahrfreude keinen Nutzungsausfall nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall.

Das Gericht hatte einen Fall zu entscheiden, in welchem der Kläger Nutzungsausfall für seinen bei einem Unfall beschädigten Oldtimer-Sportwagen der Marke Morgan begehrte. Nach ständiger Rechtsprechung kann im Falle der Beschädigung eines privat genutzten Fahrzeugs der Geschädigte Nutzungsausfallentschädigung für den Verlust der Gebrauchsmöglichkeit verlangen, auch wenn er keine besonderen Aufwendungen zur Überbrückung der ausgefallenen Nutzungsmöglichkeit, wie insbesondere Mietwagenkosten, getätigt hat.

Allerdings ist nachdem OLG Düsseldorf eine fühlbare Nutzungsentbehrung erforderlich. Nach dem der Morgan Fahrer noch über einen auf ihn zugelassenen Mercedes E 200 verfügte, hat das Gericht seine Klage abgewiesen, da es allein für den Verlust von Fahrvergnügen und Auffälligkeitswert keinen Nutzungsausfall zu gesprochen hat. Diese immateriellen Beeinträchtigungen begründen sich nach Ansicht des Gerichts allein in der subjektiven Wertschätzung des Morgan Fahrers.



 

Kommentar schreiben


Sicherheitscode
Aktualisieren

Deutsch (DE-CH-AT)