Höhere Geldstrafe kann Fahrverbot entfallen lassen
Es ist zwar nicht neu, dass unter gleichzeitiger Erhöhung der Geldbuße ein ansonsten fälliges Fahrverbot entfallen kann. Allerdings hat das OLG Bamberg ein für Bayern neues Szenario gelten lassen.
In dem jetzt entschiedenen Verfahren kamen die Richter in Bamberg zu dem Entschluss, dass es für den Entfall des Fahrverbots bei gleichzeitiger Erhöhung der Geldbuße ausreichend ist, dass der Betroffene nachweist, dass ihm im Falle des Fahrverbots die Kündigung droht, in dem er ein entsprechendes Schreiben seines Arbeitgebers vorlegt.
Bisher bekam man in vergleichbaren Fällen immer zu hören, dann muss man sich eben einen Fahrer suchen, der einen in der Zeit des Fahrverbots mobil hält.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Strafrecht





