Einkaufswagen sind keine Verkehrsteilnehmer
Daher ist es auch kein Verkehrsunfall, wenn ein Einkaufswagen auf dem Supermarktparkplatz ins Rollen kommt und ein Fahrzeug beschädigt.
Wie das Landgericht Düsseldorf jüngst entschieden hat, begeht der Einkaufswagennutzer in diesem Fall auch keine Fahrerflucht, wenn er den Ort des Geschehens verlässt, ohne auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs zu warten. Es ist daher nicht strafbar, sich einfach vom Unfallort zu entfernen. Rücksichtslos ist es dennoch und darüber hinaus auch gänzlich unnötig, da die private Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Strafrecht





