Eichhörnchen-Unfall nicht kaskoversichert
Wer in Wald und Flur einen Unfall hat, kann nur hoffen, dass ihm das „richtige“ Tier unter die Räder geraten ist: Eine Autofahrerin klagte gegen ihre Versicherung auf Zahlung von 6.000 Euro wegen eines Wildunfalls. Ihr Auto war in einem Waldstück mit einem Tier zusammengestoßen und ins Schleudern gekommen. Ergebnis der Kollision: Totalschaden. Das Tier, das den Zusammenprall verursacht hatte, war von der Größe eines Hasen, so die Autofahrerin. Gutachter fanden durch einen DNA-Test und Zeugenbefragungen heraus, dass die Fahrerin mit einem Eichhörnchen kollidiert war. Dieses fällt – anders als das Jagdwild Hase – jedoch nicht in die Kategorie „Wild“. Die beklagte Kaskoversicherung deckt jedoch nur „echte“ Wildunfälle ab. Das Landgericht Coburg wies die Klage der Autofahrerin zurück.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz





