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Urlaubskasse schonen, Strafen im Ausland vermeiden

Auch im Ausland gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In einigen europäischen Ländern drohen „saftige“ Strafen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln.

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Haftung von Eltern für Fehlverhalten ihrer Kinder im Straßenverkehr

Das OLG Bamberg hat entschieden, dass eine Mutter nicht für leichtes Fehlverhalten ihres Kindes wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftet.

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Alkoholsünder dürfen in Münster kein Rad mehr fahren

Die Stadt Münster hat einem „Alkoholsünder“ die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad verboten.

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Ersatz von Abschlepp- und Mietwagenkosten

Wie das Amtsgericht Stade in einem Urteil vom 10.01.2012 entschieden hat, sind nach einem unverschuldeten Unfall durch den Unfallgegner auch die Abschleppkosten zu erstatten.

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Kein Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtwagenverkauf durch Gewerbetreibenden

Seit dem 01. Januar 2002 ist ein Ausschluss von Gewährleistungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf durch gewerbliche Verkäufer –anders als bei einem Verkauf „durch privat“- nicht mehr möglich.

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Eichhörnchen-Unfall nicht kaskoversichert

Wer in Wald und Flur einen Unfall hat, kann nur hoffen, dass ihm das „richtige“ Tier unter die Räder geraten ist: Eine Autofahrerin klagte gegen ihre Versicherung auf Zahlung von 6.000 Euro wegen eines Wildunfalls. Ihr Auto war in einem Waldstück mit einem Tier zusammengestoßen und ins Schleudern gekommen. Ergebnis der Kollision: Totalschaden. Das Tier, das den Zusammenprall verursacht hatte, war von der Größe eines Hasen, so die Autofahrerin. Gutachter fanden durch einen DNA-Test und Zeugenbefragungen heraus, dass die Fahrerin mit einem Eichhörnchen kollidiert war. Dieses fällt – anders als das Jagdwild Hase – jedoch nicht in die Kategorie „Wild“. Die beklagte Kaskoversicherung deckt jedoch nur „echte“ Wildunfälle ab. Das Landgericht Coburg wies die Klage der Autofahrerin zurück.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz



 

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