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Urlaubskasse schonen, Strafen im Ausland vermeiden

Auch im Ausland gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In einigen europäischen Ländern drohen „saftige“ Strafen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln.

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Haftung von Eltern für Fehlverhalten ihrer Kinder im Straßenverkehr

Das OLG Bamberg hat entschieden, dass eine Mutter nicht für leichtes Fehlverhalten ihres Kindes wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftet.

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Alkoholsünder dürfen in Münster kein Rad mehr fahren

Die Stadt Münster hat einem „Alkoholsünder“ die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad verboten.

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Ersatz von Abschlepp- und Mietwagenkosten

Wie das Amtsgericht Stade in einem Urteil vom 10.01.2012 entschieden hat, sind nach einem unverschuldeten Unfall durch den Unfallgegner auch die Abschleppkosten zu erstatten.

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Kein Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtwagenverkauf durch Gewerbetreibenden

Seit dem 01. Januar 2002 ist ein Ausschluss von Gewährleistungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf durch gewerbliche Verkäufer –anders als bei einem Verkauf „durch privat“- nicht mehr möglich.

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Start Strafrecht Keine Steuerhinterziehung auf Zeit

Keine Steuerhinterziehung auf Zeit

Der BGH hat neu bestimmt, dass es keine Steuerhinterziehung auf Zeit gibt. Nach dem Urteil des BGH bemisst sich der Umfang der verkürzten Steuern oder erlangten Steuervorteile auch dann nach dem

Betrag der nicht (vollständig) erklärten Steuern, wenn die Tat durch die pflichtwidrige Nichtabgabe oder Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung begangen wurde. Die Tatsache, dass regelmäßig nach § 18 Abs. 3 UStG einer Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben ist, führt nicht dazu, dass nur ein Steuervorteil auf Zeit erlangt wird.

Mitgeteilt von RA Oliver Kranz, Fachanwalt für Strafrecht



 

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