Hinweispflicht auf Aussageverweigerungsrecht
Macht ein Tatverdächtiger nach einem pauschalem Geständnis einer Straftat und der darauf erfolgten Festnahme weitere Angaben zur Sache, ohne von den Polizeibeamten auf sein Aussageverweigerungsrecht
hingewiesen zu werden, kann dies eine Umgehung der Belehrungspflichten bedeuten, mit der Folge, dass diese Aussagen im späteren Strafverfahren nicht verwertet werden können.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Strafrecht




