Heimliche Überwachung eines Untersuchungshäftlings unzulässig
Die heimliche akustische Überwachung eines Gesprächs zwischen dem sich in Untersuchungshaft befindenden Beschuldigten und seinem Ehegatten, ohne dass dies für den Betroffenen erkennbar ist, kann eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren darstellen und ist daher unzulässig. Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Strafrecht




