Erschwerter Führerscheinentzug bei Straftaten
Nach einer Entscheidung des BGH kann von einem Straftäter, welcher zur Begehung der Tat ein Auto benutzt hat, automatisch der Führerschein einbehalten werden. Entscheidend ist hierbei die richterliche
Beurteilung der künftigen Gefährlichkeit des Angeklagten für den öffentlichen Straßenverkehr. Für den BGH ist es nicht selbstverständlich, dass Straftäter auch gleichzeitig eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen.Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Strafrecht




