Aufhebung eines außer Vollzug gesetzten Haftbefehls
Auch ein außer Vollzug gesetzter Haftbefehl ist nach dem BVerfG eine so große Belastung für den Betroffenen, dass bei ungewissem Verfahrensfortgang der Haftbefehl aufzuheben ist.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Strafrecht




