Einkommen des Partners - Arbeitslosengeld II
Bei der Berechnung des ALG II darf das Einkommen des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht angerechnet werden. Es ist verfassungswidrig, dass heterosexuelle unverheiratete Paare mit einer Kürzung rechnen mussten, während dies für homosexuelle Paare nicht vorgesehen war. Hierdurch wird der in Art. 3 GG verankerte Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Arbeitsrecht




