Minderung des Reisepreis - Geltendmachung
Sollte die Reise Anlass zur Minderung geboten haben, so muss die Geltendmachung des Minderungsverlangens innerhalb von 30 Tagen nach Rückkehr gegenüber dem Reiseveranstalter erfolgen.
Es ist also eine gewisse Eile geboten, dass die Minderung des Reisepreises nicht bereits an diesem formalen Grund scheitert.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz




