Kündigung? Abmahnung? Abfindung? Lohn? – Was nun?

Sie haben die Kündigung erhalten? Wenn der Arbeitsplatz plötzlich verloren wird, ist dies für Angestellte oft mit einer emotionalen Achterbahnfahrt verbunden. Man ist wütend und verletzt und würde gerne alles sofort hinwerfen und den Kontakt zum Noch-Arbeitgeber komplett abbrechen. Ganz schnell tauchen zusätzlich Fragen auf: Ist die Kündigung des Arbeitsverhältnis überhaupt rechtens? Kann man als Arbeitnehmer eine Abfindung verlangen? Wie sieht das Arbeitszeugnis aus? Inwieweit können Betriebsräte unterstützen? Fragen, die wir als Rechtsanwälte in unserer Kanzlei in Frankfurt gerne für Sie klären.

Ihr erster Schritt: Kontaktieren Sie uns!

Im Arbeitsrecht gelten oft nur sehr kurze Fristen, binnen derer beispielsweise bei einer Kündigung Klage auf Weiterbeschäftigung (Kündigungsschutzklage) erhoben werden kann. Verpasst man als Angestellter dieses Zeitfenster, kann daraus entstehender Schaden kaum mehr korrigiert werden. Ein Beispiel: Nach drei Wochen gilt eine Kündigung automatisch als vom Arbeitnehmer akzeptiert.

Sie haben Rechte! Kennen Sie diese?

Sind Sie der Ansicht, Ihnen stehe eine Abfindung zu? Rechtlich gesehen ist dies die Ausnahme und muss vorab geregelt sein. Bei betriebsbedingten Kündigungen kann Ihnen Ihr Arbeitgeber jedoch ein Abfindungsangebot unterbreiten. Ist es angemessen? Ist der Aufhebungsvertrag korrekt und vollständig?

Holen Sie sich einen starken Partner, einen Rechtsanwalt aus Frankfurt, an Ihre Seite.

Die Fachanwälte für Arbeitsrecht unserer Kanzlei in Frankfurt helfen Ihnen

  • bei ungerechtfertigten Abmahnungen.
  • eine angemessene Abfindung zu erhalten.
  • bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen.
  • eine Lösung für Sie zu finden, bei denen beide Seiten ihr Gesicht wahren können.
  • die Kündigung anzufechten.
  • gesetzliche Fristen einzuhalten, um Kürzungen beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen

Den Job zu verlieren bedeutet für Angestellte viel mehr, als plötzlich kein Einkommen mehr zu haben. Es geht um Ihre Existenz, ihr Leben, Ihre Familie. Es geht um Ihre Zukunft und es geht oft auch um das Selbstwertgefühl. Betriebsräte stehen meist nur moralisch zu Seite, bieten dem Arbeitnehmer aber im Gegensatz zum Rechtsanwalt kaum tatkräftige Unterstützung.

Mit all den Emotionen den Überblick zu behalten ist schwer. Denn das Arbeitsrecht ist komplex. Verlassen Sie sich lieber auf die Beratung der Fachanwälte statt auf Betriebsräte, ein solides Halbwissen aus dem Internet und auf sicherlich gut gemeinten, aber mitunter unsachlichen Auskünfte von Freunden.

Wir stehen Ihnen in dieser schwierigen Zeit bei.

Seit mehr als 15 Jahren kämpfen wir als Anwälte mit eigener Kanzlei in Frankfurt für die Rechte unserer Mandanten, beraten beide Seiten: Arbeitnehmer und Arbeitgeber – nicht nur aus Frankfurt. Holen Sie sich die besten Rechtsanwälte für Arbeitsrecht an Ihre Seite und wir suchen gemeinsam die bestmöglichen Lösungen!

Schwerpunkte
Ihr Experte im Arbeitsrecht

Fachanwalt Arbeitsrecht in Frankfurt

Im Arbeitsrecht geht es meistens um Geld: um nicht ausbezahlten Lohn, keine oder zu geringe Abfindung, um ein schlechtes Arbeitszeugnis und daraus resultierenden schlechten Jobangeboten.

Bei all dem bieten wir als Rechtsanwälte in unserer Kanzlei in Frankfurt Ihnen kompetente Beratung und Vertretung. Selbstverständlich übernimmt Ihr Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin für Sie auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden) oder beantragt die Prozesskostenhilfe (wenn möglich).

Da es um Ihr Geld geht, sollten Sie uns umgehend anrufen. Wir besprechen Situation und Sie erhalten durch die Fachanwälte unserer Kanzlei eine kostenlose Ersteinschätzung der Sachlage. Verlassen Sie sich nicht auf Online-Abfindungsrechner. Ihre Situation ist individuell, Online-Rechner sind jedoch allgemeingültig und berücksichtigen nicht alle Faktoren detailliert.

Gerade, wenn es um den Job geht, tauchen immer wieder Fragen auf. Auch wenn Ihnen das Problem eher irrelevant erscheint – rufen Sie uns an! Haben Sie keine Scheu, Ihre Probleme mit Ihrem Rechtsanwalt zu besprechen und vielleicht eine ganz neue Sichtweise zu bekommen. In einem Gespräch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht aus unserer Kanzlei, werden Sie auf wichtige Punkte hingewiesen und gegebenenfalls mit Informationen aus anderen Rechtsgebieten unterstützt. Wir hören Ihnen ganz genau zu und finden die optimale Lösung für Sie. Sprechen Sie mit uns. Wir nehmen uns Zeit für Sie, Ihre Wünsche und Ihre Sorgen. Denn jede – und auch Ihre – Situation ist einzigartig.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Frankfurt

Seien Sie mit uns immer einen Schritt voraus.

Das Arbeitsrecht ist ein Rechtsbereich mit vielen Facetten – nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für die Arbeitgeberseite. Sie haben Fragen wegen einer Kündigungsfrist oder sie möchten Informationen zum Fragenkomplex „Fristen“ (Beschäftigungsjahre, Kündigung zum Ende des Kalendermonats, optimaler Zeitpunkt eines Aufhebungsvertrags)? Sie brauchen Informationen zum Berufsrecht? Oder suchen Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt, der Ihre Fragen zum Thema Betriebsräte und Mitbestimmung der Arbeitnehmer beantworten kann? Welcher Themenkomplex für Sie auch wichtig ist – als spezialisierte Fachanwälte für Arbeitsrecht aus Frankfurt beantworten wir Ihre Fragen und beraten sie umfassend!

Abfindung

Abfindungen werden regelmäßig gezahlt, um den Verlust des Arbeitsplatzes für den betroffenen Arbeitnehmer auszugleichen. Die Zahlung kann durch den Arbeitgeber gem. § 1a KSchG bereits in der Kündigung angeboten werden oder aber danach zur Erlangung von Rechtssicherheit verhandelt werden. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung unter Angestellten gibt es nach Erhalt einer Kündigung nicht automatisch einen Anspruch auf eine Abfindung. Ihre Sorgen sind meine Herausforderungen, sprechen Sie Ihren Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus unserer Kanzlei an, wir vertreten Arbeitnehmer wie Arbeitgeber und suchen nach einer für beide Seiten tragbaren Lösung.

Ihr Arbeitgeber will sich von Ihnen trennen? Ihnen wurde gekündigt? Ist das rechtens?

Er hat Ihnen einen Auflösungsvertrag und eine Abfindung vorgeschlagen? Sie müssen sich nur ganz schnell entscheiden? Am besten sofort? Vorsicht! Nur nichts übereilen.

Hier drohen Stolperfallen.

Wenn Sie zu schnell etwas unterschreiben, können Sie später mitunter nicht mehr für eine Änderung gerichtlich vorgehen. Fristen sind zu wahren. Sie haben nur eine begrenzte Zeit nach einer Kündigung, um dagegen vorzugehen.

Viele Fragen prasseln jetzt auf Sie ein.

Habe ich ein Recht auf eine Abfindung?

Wussten Sie, dass über 80 Prozent nach einem Jobverlust keine Abfindung erhalten?

Einen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen. Unternehmen leisten diese einmalige Zahlung, weil sie das Risiko eines Gerichtsverfahrens vermeiden wollen. Wenn Zweifel bestehen, ob die Firma überhaupt kündigen darf, bietet sie gerne einen Aufhebungsvertrag an. Mit einmalig finanzieller Entschädigung.

Dieser Vertrag sollte genauestens von einem Rechtsanwalt oder einer Anwältin für Arbeitsrecht geprüft werden. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Auf keinen Fall sollten Sie sofort unterschreiben. Ein Aufhebungsvertrag kann für beide Seiten in der negativen Situation Positives herausholen kann. Ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Frankfurt kenne die Formulierungen, mit denen juristisch um Ihr Geld gefeilt wird.

Wie hoch ist meine Abfindung?

Online-Abfindungsrechner rechnen Ihnen rasch schöne Zahlen aus. Ab in den Urlaub. Oder reicht es, um sich ein neues Auto zu kaufen? Lassen Sie sich nichts im Internet erzählen, das dann nicht eintritt.

Die Höhe einer Abfindung ist von sehr vielen Faktoren abhängig. Wie hoch Ihre individuelle Zahlung ausfällt, hängt unter anderem von der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit und auch von der Branche ab. Besonders aber von Ihrem Verhandlungsgeschick. Oder von meinem.

Holen Sie sich eine der besten arbeitsrechtlichen Beratung und Hilfe an Ihre Seite. Im Raum Frankfurt sind wir Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht. Wir kämpfen um Ihr Recht und Geld.

Nutzen Sie uns als Ihre persönlichen Abfindungsrechner.

Wir erklären Ihnen auch die steuerliche Auswirkung.
Wir übernehmen die Verhandlungen und führe die Abfindungsgespräche mit Ihrem Arbeitgeber.

Abmahnung

Bei einem Verstoß gegen die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Pflichten können Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmer ermahnen oder ihm eine so genannte Abmahnung aussprechen. Auch hierbei gilt es die von der Rechtsprechung immer höher gelegten Hürden zu erfüllen. Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten wir Angestellte über die erfolgreiche Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte, sowie Arbeitgeber vor und bei der Aussprache von rechtswirksamen Abmahnungen als Beanstandung eines Fehlverhaltens.

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten? Als Arbeitnehmer unterliegen Sie dem Kündigungsschutz. Natürlich. Eine Abmahnung ist jedoch ein Schritt in genau diese Richtung, in Richtung Kündigung. Also Vorsicht. Nehmen Sie eine Abmahnung nicht einfach hin. Schon gar nicht, wenn Sie der Ansicht sind, diese sei ungerechtfertigt.

Wehren Sie sich.

Schützen Sie sich vor weiteren Maßnahmen:

  • Fordern Sie den Arbeitgeber auf, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.
  • Schreiben Sie eine Gegendarstellung.
  • Bewegen Sie Ihre Firma zur Rücknahme der Abmahnung.
  • Klagen Sie auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.
  • Wie? Ihr Rechtsanwalt hilft Ihnen bei den richtigen Schritten und mit den richtigen Worten.

Was ist eine Abmahnung überhaupt?

Zunächst ist die Abmahnung im Arbeitsrecht eine Unmutsäußerung. Sie wird in Ihrer Personalakte gespeichert. Die Abmahnung ist die gelbe Karte. Sie weist daraufhin, dass der Arbeitgeber der Ansicht ist, Sie hätten sich pflichtwidrig verhalten. Entgegen des miteinander geschlossenen Arbeitsvertrags. Gleichzeitig impliziert diese die Androhung der Konsequenz, Sie zu entlassen.

Weshalb werden Abmahnungen ausgesprochen?

Wenn Sie regelmäßig zu spät kommen, Anweisungen nicht befolgen, bei der Arbeit nachweislich Leistung verweigern oder minimieren, wenn Sie am Arbeitsplatz Alkohol trinken oder Sie betrunken erscheinen, kann das eine Abmahnung und daraus gesteigert im schlimmsten Fall eine Kündigung nach sich ziehen.

Wie bei einer Abmahnung reagieren?

Abgemahnt zu werden, trifft. Manch einer ist wütend, ein anderer traurig, verletzt. Sie müssen eine Abmahnung nicht hinnehmen. Egal, was eventuell vorgefallen ist, rechtfertigen Sie sich nicht spontan im Gespräch. Ebensowenig sollten Sie einräumen, dass Vorwürfe eventuell gerechtfertigt sind. Überlegen Sie sich, ob es für Ihren weiteren Berufsweg sinnvoll ist, sich zu entschuldigen. Ohne Ihr Gesicht zu verlieren.

Sie fühlen sich zu Unrecht kritisiert? Finden Sie heraus, was der Abmahnung voraus gegangen ist, schalten Sie gegebenenfalls die Betriebsräte ein. Wollen Sie eine Gegendarstellung oder gegen die Abmahnung klagen? Denken Sie daran, gegebenenfalls Beweismittel zu sichern.

Lassen Sie Ihre Abmahnung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Frankfurt prüfen. Emotionen verblenden oft den Blick für Wesentliches. Jemand, der nicht selbst betroffen ist, sieht mehr. Wir stehen Ihnen als Vermittler zur Seite. Überlassen Sie uns die Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber. Sprechen Sie mit uns. Wir sind für Sie da. Bei uns erhalten Sie eine kompetente Beratung.

Arbeitsvertrag

In einem Arbeitsvertrag werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt. Grundsätzlich können Arbeitsverträge auch mündlich abgeschlossen werden. Empfehlenswert ist jedoch die wesentlichen Bedingungen schriftlich festzuhalten. Bei z. B. befristeten Arbeitsverträgen ist dies so gar verpflichtend, da andernfalls die Befristung unwirksam ist. Denn Verträge sind zum vertragen da.

Als Fachanwalt und Rechtsanwältin für Arbeitsrecht bieten wir Beratung bei Abschluss und Beendigung von Arbeitsverträgen durch z. B. Aufhebungsverträge oder Entlassung.

Arbeitszeugnis

Dem Arbeitszeugnis sollte die Dauer und Art der bisher ausgeübten Tätigkeiten eines Angestellten entnommen werden können. Weiterhin soll es Auskunft über die Leistungen und Kenntnisse für den fraglichen Job enthalten, so dass Angestellte immer ein großes Interesse an einem zutreffenden und möglichst wohlwollend formulierten Arbeitszeugnis haben. Aus diesem Grund haben sich über die Jahre die so genannten Codes im Arbeitszeugnis entwickelt, welche fast eine kleine Geheimsprache darstellen, weshalb ein Zeugnis durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unserer Kanzlei überprüft werden sollte. Unsere Kanzlei berät Angestellte bei der Überprüfung und Korrektur, aber auch Arbeitgeber bei der Erstellung von rechtssicheren Zeugnissen.

Aufhebungsvertrag

Als Aufhebungsvertrag wird die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses bezeichnet. Es ist daher das deutlich mildere Mittel zu einer Entlassung, die immer nur von einer Partei ausgesprochen werden kann. Für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist es daher erforderlich, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich über die Inhalte einig sind. Nach dem es bei einem Aufhebungsvertrag jedoch zu Problemen beim Bezug von Arbeitslosengeld kommen kann, sollten Sie sich als Angestellter dringend noch vor Abschluss eines solchen Vertrages, aber auch vor Abschluss einer Abwicklungsvereinbarung von Ihrem Rechtsanwalt beraten lassen.

Betriebsverfassungsrecht / Kollektives Arbeitsrecht

Das kollektive Arbeitsrecht ist zu großen Teilen im Betriebsverfassungsgesetz geregelt und beinhaltet eine Vielzahl von Regelungen zwischen den Betriebsparteien, wie z. B. dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat oder Tarifparteien. Im Gegensatz zum individual Arbeitsrecht, bei dem es immer um den Einzelnen geht, ist im kollektiven Arbeitsrecht immer das Kollektiv betroffen. Wir als Anwälte vertreten hierbei Unternehmen mit Betriebsräten, wie auch Betriebsräte von der Wahl bis zur täglichen Arbeit. Abschluss von Betriebsvereinbarungen oder Beratung bei Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialpläne.

Bossing

Als Bossing wird eine Unterform des Mobbings bezeichnet, bei der der Vorgesetzte den Angestellten „auf der Abschussliste“ hat und ihn rausekeln will, statt ihm zu kündigen. Unter Bossing fallen nur systematische, wiederholte Angriffe und nicht nur einmalig aufgetretene Übergriffe oder Unfreundlichkeiten. Das Bossing ist eine Auseinandersetzung, die der Angestellte nicht alleine führen kann. Hier sind wir als Ihre Anwälte für Arbeitsrecht in Frankfurt der richtige Ansprechpartner.

Fristlose Kündigung

Bei der fristlosen Kündigung soll das Arbeitsverhältnis sofort beendet werden. Sie wird immer dann ausgesprochen, wenn das Abwarten der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Für eine fristlose Entlassung muss immer ein so genannter wichtiger Grund vorliegen, der die fristlose oder auch außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Bei einer fristlosen oder außerordentlichen Entlassung ist es daher dringend angeraten sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht aus Frankfurt beraten zu lassen.

Insolvenz des Arbeitgebers

Ein Insolvenzverfahren kann durch den Schuldner (Arbeitgeber) oder einen Gläubiger eingeleitet werden. Es wird immer dann eröffnet, wenn ein Insolvenzgrund vorliegt und die noch vorhandene Masse ausreicht, das Verfahren durchzuführen. Nach einem Insolvenzantrag, wird regelmäßig ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, welcher in der Regel kurzfristig entscheidet, ob das Unternehmen (zunächst) fortgeführt wird oder gleich geschlossen werden muss. Hierbei hat der Insolvenzverwalter erleichterte Entlassungsmöglichkeiten. Lohnforderungen aus Zeiten vor dem Insolvenzantrag sind leider nur Insolvenzforderungen, welche beim Verwalter angemeldet werden müssen. Solche aus der Zeit nach der Insolvenzeröffnung werden Masseschulden genannt und sind vor den „normalen“ Insolvenzforderungen zu begleichen.

Kündigung

Mit der Kündigung soll regelmäßig das Arbeitsverhältnis beendet werden. Hierbei findet unter geringen Voraussetzungen das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung, welches dem Kündigenden gewisse Hürden auferlegt, wonach eine Entlassung nur wirksam ist. Jeder Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin unserer Kanzlei vertritt Arbeitnehmer bei Erhalt einer Kündigung, berät aber auch Arbeitgeber vor und nach Ausspruch einer Entlassung, zur Vermeidung hoher Abfindungszahlungen.

Kündigungsschutzklage

Wenn Sie gekündigt wurden, kann die Rechtmäßigkeit dieser Entlassung nur durch eine Kündigungsschutzklage festgestellt werden. Entscheidend kann hierbei sein, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) für Sie anwendbar ist, denn dieses enthält eine Reihe von Regelungen, wo nach eine Entlassung sozial ungerechtfertigt und mithin rechtsunwirksam sein kann. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Entlassung eingereicht werden. Ob das Kündigungsschutzgesetz bei Ihnen Anwendung findet, kann in einem ersten Gespräch mit Ihrem Rechtsanwalt ermittelt werden, aber auch wenn dies nicht der Fall sein sollte befinden Sie sich nicht in einem rechtsleeren Raum.

Lohnstreitigkeiten

Lohnstreitigkeiten sind meist sehr belastend, da sie den Lohnabhängigen ggf. in seiner Existenz gefährden können. Da verdienter Lohn nur mit einem Titel bei dem Arbeitgeber mit Zwang beigetrieben werden kann, gilt es bei Lohnstreitigkeiten auch aus eigenem Interesse schnell zu sein. Darüber können Lohnrückstände unter Umständen zu dem sogenannten Zurückbehaltungsrecht führen, so dass Angestellte mit offenen Lohnforderungen nicht mehr ihrer geschuldeten Arbeit nachgehen müssen, aber trotzdem für diese Zeit weiterhin bezahlt werden müssen. Bei der Durchsetzung von Lohnstreitigkeiten sind ggf. Ausschlussfristen aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu beachten, so dass Sie auch in solchen Fällen den Rat durch einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen sollten.

Mobbing

Mit dem aus dem amerikanischen stammenden Begriff „Mobbing“ wird versucht, eine letztlich bekannte Situation am Arbeitsplatz schlagwortartig zu erfassen: den „Krieg am Arbeitsplatz“. Sollten Sie sich als Opfer von Mobbing sehen, da das schlechte, belastende Klima am Arbeitsplatz nicht nur vorübergehend war, sondern Ihnen immer „Gegenwind“ entgegen kommt, sollten Sie mit Ihrem Rechtsanwalt über mögliche Reaktionen sprechen. Denn die allgemeine Verhaltensregel für Mobbingopfer gibt es nicht. Bei uns erhalten Sie eine individuelle Beratung unserer Anwälte.

Häufige Fragen

Wie viel Abfindung kann ich erwarten?

Das kommt darauf an! In der Regel ist die Höhe einer Abfindung meistens Verhandlungssache. Die gesetzliche Grundlage über die Höhe einer Abfindung ist § 1a Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Hier wird sie auf ein halbes monatliches Gehalt pro Beschäftigungsjahr des Arbeitnehmers festgelegt. Manchmal werden Abfindung auch nach Art und Umfang der Betriebszugehörigkeit und nach Lebensalters des Arbeitnehmers berechnet – auch Zulagen oder Prämien werden oft hinzu gezogen. Maßgeblich ist dabei gemäß § 10 Abs.3 KSchG das Gehalt im letzten Monat des Arbeitsverhältnisses.

Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Ihr Anspruch auf eine Abfindung hängt vom Einzelfall ab. Eine gesetzliche Pflicht zur Abfindung gibt es nur in seltenen Ausnahmefällen, die meisten gezahlten Abfindungen werden aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs gezahlt. Dazu muss der Arbeitnehmer gegen die Kündigung Klage erheben (sogenannte Kündigungsschutzklage). Bei guten Erfolgsaussichten ist der Arbeitgeber oftmals dazu bereit, „freiwillig“ eine Abfindung zu zahlen. Es gilt: Je „rechtswidriger“ die Kündigung, desto mehr Abfindung.

Was tun gegen eine Abmahnung?

Reagieren Sie bei der Übergabe des Abmahnschreibens ruhig und sachlich. Denn: Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Und: Unterschreiben Sie nichts, außer, dass Sie die Abmahnung erhalten haben.
Oft bereiten Unternehmen mit Abmahnungen eine Kündigung vor. Deswegen ist es so wichtig, das abgemahnte Verhalten nicht zuzugeben, um sich für eine eventuelle Kündigungsschutzklage alles offen zu halten.

Gilt auch ein mündlicher Arbeitsvertrag?

Generell ist eine mündliche Jobzusage bindend. Ein Arbeitsvertrag braucht laut deutschem Recht nämlich keine Schriftform. Das Problem: Im Bereich der mündlichen Jobzusagen gibt es viele rechtliche Grauzonen. Beispielsweise muss man sie beweisen können, was meist ein Problem darstellt, da sie ja nicht schriftlich festgehalten wurde. Eine Klage auf Schadensersatz ist aber durchaus sinnvoll, wenn Sie aufgrund der mündlichen Zusage ein anderes Jobangebot abgelehnt haben und so einen finanziellen Schaden haben.

Was kann ich im Arbeitszeugnis ändern lassen?

Ein Arbeitszeugnis sollte wohlwollend formuliert sein und darf den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Weiterkommen nicht behindern. Ist es formal fehlerhaft oder finden Sie die Beurteilung ungerechtfertigt, können Sie eine Zeugnisberichtigung einklagen. Folgendes können Sie berichtigen lassen: falsch wiedergegebene Tatsachen, unvollständig beschriebene oder bewertete oder Leistung und nicht beachtete formelle Vorschriften.

Was muss ich bei einem Aufhebungsvertrag beachten?

Arbeitgeber vereinbaren Aufhebungsverträge mit den Arbeitnehmern gerne, weil sie so ein Arbeitsverhältnis schnell beenden können, ohne gesetzliche, tarifliche oder einzelvertragliche Kündigungsfristen beachten zu müssen. Auch bei Vorlage eines an sich „fairen“ Aufhebungsvertrages sind Arbeitgeber oft verhandlungsbereit.

Was passiert nach der Kündigung?

Sie haben eine Kündigung erhalten und halten sie für ungerechtfertigt? Dann sollten Sie sich wehren. Die Chancen, dass ein Gericht diese als nicht rechtens befindet, stehen gar nicht schlecht. Dafür müssen jedoch schnell sein, damit keine Frist verpasst wird!

Wie schnell muss die Kündigungsschutzklage eingereicht werden?

Nicht jede Kündigung ist rechtens! Um sich gerichtlich zu wehren, muss man eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen einreichen und keine Zeit verlieren – ansonsten gilt die Kündigung als von Anfang an als wirksam. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen man sich juristisch beraten lassen sollte

Wie komme ich an meinen Lohn, wenn mein Arbeitgeber nicht zahlt?

Ein Arbeitgeber ist verantwortlich, den Lohn / das Gehalt eines Arbeitnehmers pünktlich an einem bestimmten Tag im Monat zu überweisen. Hält er dies nicht ein, gerät er gegenüber dem Beschäftigten in Lohnverzug. Dann ist schnelles Handeln wichtig, um keine Fristen zu verpassen. Hat man den Arbeitgeber abgemahnt, sollte man weitere rechtliche Schritte einleiten.