Versicherungsbeiträge (auch neue) sind umlagenfähig
Auch wenn der Vermieter nach Abschluss des Mietvertrags eine neue Sach- und/oder Haftpflichtversicherung für das Gebäude abschließt, sind die Kosten hierfür durch den Mieter zu tragen. Umgelegt werden können die Kosten jedoch erst mit der nächsten Nebenkostenabrechnung.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz




