Mieter müssen für Rauchmelder zahlen
Vor dem AG Lübeck stritt ein Mieter mit seinem Vermieter über die Kosten von Rauchmeldern, welche der Vermieter in Wohnung des Mieters angebracht hatte.
Fachleute empfehlen schon lange Rauchmeldern in Wohnräumen anzubringen, der Gesetzgeber denkt über ein Pflicht zur Installation nach. Der Hacken ist, dass die Rauchmelder ihren Zweck nur erfüllen können, wenn sie regelmäßig gewartet werden.
Der vor Vermieter in dem Rechtsstreit vor dem AG Lübeck hatte die Rauchmelder regelmäßig von einer Fachfirma warten lassen und die Kosten hierfür als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt.
Nach der Ansicht des Gerichts fallen diese Kosten unter den Punkt „sonstige Betriebskosten“ und sind damit von dem Mieter zu tragen, da es sich um Kosten für die Überprüfung der Funktionsfähigkeit von technischen Anlagen handelt. Auch braucht der Vermieter sich nicht auf die Möglichkeit einer eigen Wartung durch den Mieter verweisen lassen, da ihn die Verkehrssicherungspflichten treffen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz






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