Verbraucherinsolvenz schützt vor Zwangsvollstreckung von rückständigen Unterhaltsleistungen
Wenn über das Vermögen eines Arbeitnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet wird, werden vorher erlassene Pfändungen wegen rückständiger Unterhaltsleistungen unwirksam. Dies gilt auch noch
während der so genannten Wohlverhaltensphase.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens können nur noch laufende Unterhaltsverpflichtungen vollstreckt und vom Gehalt einbehalten werden.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Arbeitsrecht




