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| Begriff | Definition |
|---|---|
| Berliner Testament |
Ein Berliner Testament ist eine Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments. Die Ehe- oder Lebenspartner setzen sich darin gegenseitig zu alleinigen Erben ein. Stirbt der eine Partner, erbt der andere als Vollerbe den gesamten Nachlass. Er kann über das Erbe weitgehend frei verfügen. Die Kinder oder andere Erben kommen als Schlusserben erst nach dem Tod des zweiten Partners zum Zug. |
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