Glossar
B
| Begriff | Definition |
|---|---|
| BAG |
Höchste Instanz im deutschen Arbeitsrecht mit Sitz in Erfurt. |
| BAT |
Bundes-Angestelltentarifvertrag. Dieser wurde am 1.10.2005 vom TVöD abgelöst. |
| Beratungshilfe |
Durch die Beratungshilfe wird die rechtliche Beratung für jedermann gewährleistet, auch wenn der Rechtssuchende die finanziellen Mittel für die Beratung nicht aufbringen kann. Entsprechende Anträge können beim Amtsgericht oder Arbeitsgericht gestellt werden. |
| Berliner Testament |
Ein Berliner Testament ist eine Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments. Die Ehe- oder Lebenspartner setzen sich darin gegenseitig zu alleinigen Erben ein. Stirbt der eine Partner, erbt der andere als Vollerbe den gesamten Nachlass. Er kann über das Erbe weitgehend frei verfügen. Die Kinder oder andere Erben kommen als Schlusserben erst nach dem Tod des zweiten Partners zum Zug. |
| Betriebsrat |
Organ der Arbeitnehmer eines Betriebes. Kann in internen Angelegenheiten des Unternehmens mitbestimmen und gestalten. Ab fünf Arbeitnehmern kann in einem Betrieb einen Betriebsrat gewählt werden. |
| Betriebsräte |
Organ der Arbeitnehmer eines Betriebes. Kann in internen Angelegenheiten des Unternehmens mitbestimmen und gestalten. Ab fünf Arbeitnehmern kann in einem Betrieb einen Betriebsrat gewählt werden. |
| Betriebsverfassungsgesetzt |
Das Betriebsverfassungsgesetz von 1972 regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Betriebsrat, Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber. |
| BetrVG |
Das Betriebsverfassungsgesetz von 1972 regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Betriebsrat, Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber. |
| BGH |
Der Bundesgerichtshof ist das oberste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschlandm mit Sitz in Karlsruhe. |
| Bundesarbeitsgericht |
Höchste Instanz im deutschen Arbeitsrecht mit Sitz in Erfurt. |



