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| Begriff | Definition |
|---|---|
| Abmahnung |
Die Abmahnung ist generell die Mitteilung über ein Fehlverhalten - Der Abgemahnte soll dadurch wissen, dass ihm bei Wiederholung Konsequenzen drohen können. Die Abmahnung im Arbeitsrecht ist die Beanstandung eines Fehlverhaltens. Sie soll den Arbeitnehmer davor warnen, dass er bei Wiederholung des beanstandeten Verhaltens seinen Arbeitsplatz verlieren kann, und ihm die Gelegenheit geben, seine Pflichten in Zukunft ordnungsgemäß zu erfüllen. |
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