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Kein Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtwagenverkauf durch Gewerbetreibenden

Seit dem 01. Januar 2002 ist ein Ausschluss von Gewährleistungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf durch gewerbliche Verkäufer –anders als bei einem Verkauf „durch privat“- nicht mehr möglich.

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Was ändert sich rund um Auto & Verkehr in 2012 ?

Hier haben wir für Sie eine kleine Zusammenfassung der zu erwartenden Änderungen im Jahr 2012 zusammen gefasst:

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Kein Nutzungsausfall für entgangene Fahrfreude

Wie das OLG Düsseldorf jetzt entschieden hat, gibt es für entgangene Fahrfreude keinen Nutzungsausfall nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall.

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Private Nutzung des Diensthandys rechtfertigt Kündigung

Wer mit dem ihm überlassenen Diensthandy im Urlaub ausgiebig privat Telefoniert, muss auch bei eine langjährigen Beschäftigung mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

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Poliscan Speed nicht fehlerfrei

Erst im Dezember 2011 wurde wieder ein Verfahren gegen einen Autofahrer eingestellt, nach dem dieser mit einem Poliscan Speed Laser Messgerät geblitzt wurde.

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Begriff Definition
Abmahnung

Die Abmahnung ist generell die Mitteilung über ein Fehlverhalten - Der Abgemahnte soll dadurch wissen, dass ihm bei Wiederholung Konsequenzen drohen können. Die Abmahnung im Arbeitsrecht ist die Beanstandung eines Fehlverhaltens. Sie soll den Arbeitnehmer davor warnen, dass er bei Wiederholung des beanstandeten Verhaltens seinen Arbeitsplatz verlieren kann, und ihm die Gelegenheit geben, seine Pflichten in Zukunft ordnungsgemäß zu erfüllen.

Absicht

Besondere Form des Vorsatzes: zielgerichtetes Wollen und Tun

Anfechten

Testamente und Erbverträge lassen sich anfechten. Die Erben wählen diesen Weg, wenn sie denken, dass dem Verfasser ein schwerwiegender Irrtum unterlaufen ist, wenn man ihn zu bestimmten Formulierungen gezwungen hat oder wenn er nicht wusste, dass es Pflichtteilsberechtigte gibt.

AO

Abgabenordnung

Arbeitgeber

Als Arbeitgeber wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, die einen Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines Arbeitsvertrages zur Arbeitsleistung verpflichtet ist. Mitentscheidend ist ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber - der Arbeitnehmer ist an die Weisungen des Arbeitgebers gebunden.

Arbeitsrecht

Regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer - insbesondere Bestimmungen zum Arbeitsverhältnis, Kündigungsrecht, Tarifrecht u.a.

Ausschlagen

Ein Erbe kann die Erbschaft ausschlagen, dass heißt ablehnen. Das kann sinnvoll sein, wenn die Schulden höher sind als das geerbte Vermögen. Ein Erbe ausschlagen muss der Erbe beim Nachlassgericht in der Regel binnen sechs Wochen. Die Ausschlagung kann bei gravierenden Irrtümern später angefochten werden.

BAG

Höchste Instanz im deutschen Arbeitsrecht mit Sitz in Erfurt.

BAT

Bundes-​Angestelltentarifvertrag. Dieser wurde am 1.10.2005 vom TVöD abgelöst.

Beratungshilfe

Durch die Beratungshilfe wird die rechtliche Beratung für jedermann gewährleistet, auch wenn der Rechtssuchende die finanziellen Mittel für die Beratung nicht aufbringen kann. Entsprechende Anträge können beim Amtsgericht oder Arbeitsgericht gestellt werden.

Berliner Testament

Ein Berliner Testament ist eine Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments. Die Ehe- oder Lebenspartner setzen sich darin gegenseitig zu alleinigen Erben ein. Stirbt der eine Partner, erbt der andere als Vollerbe den gesamten Nachlass. Er kann über das Erbe weitgehend frei verfügen. Die Kinder oder andere Erben kommen als Schlusserben erst nach dem Tod des zweiten Partners zum Zug.

Betriebsrat

Organ der Arbeitnehmer eines Betriebes. Kann in internen Angelegenheiten des Unternehmens mitbestimmen und gestalten. Ab fünf Arbeitnehmern kann in einem Betrieb einen Betriebsrat gewählt werden.

Betriebsräte

Organ der Arbeitnehmer eines Betriebes. Kann in internen Angelegenheiten des Unternehmens mitbestimmen und gestalten. Ab fünf Arbeitnehmern kann in einem Betrieb einen Betriebsrat gewählt werden.

Betriebsverfassungsgesetzt

Das Betriebsverfassungsgesetz von 1972 regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Betriebsrat, Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber.

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