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Urlaubskasse schonen, Strafen im Ausland vermeiden

Auch im Ausland gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In einigen europäischen Ländern drohen „saftige“ Strafen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln.

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Haftung von Eltern für Fehlverhalten ihrer Kinder im Straßenverkehr

Das OLG Bamberg hat entschieden, dass eine Mutter nicht für leichtes Fehlverhalten ihres Kindes wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftet.

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Alkoholsünder dürfen in Münster kein Rad mehr fahren

Die Stadt Münster hat einem „Alkoholsünder“ die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad verboten.

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Ersatz von Abschlepp- und Mietwagenkosten

Wie das Amtsgericht Stade in einem Urteil vom 10.01.2012 entschieden hat, sind nach einem unverschuldeten Unfall durch den Unfallgegner auch die Abschleppkosten zu erstatten.

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Kein Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtwagenverkauf durch Gewerbetreibenden

Seit dem 01. Januar 2002 ist ein Ausschluss von Gewährleistungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf durch gewerbliche Verkäufer –anders als bei einem Verkauf „durch privat“- nicht mehr möglich.

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Start Familienrecht Fiktives Einkommen bei ungelernten Arbeitern (gesteigerte Unterhaltsverpflichtung)

Fiktives Einkommen bei ungelernten Arbeitern (gesteigerte Unterhaltsverpflichtung)

Das OLG Frankfurt hat bereits durch Beschluss vom 29.09.2006 (5 UF 171/06, NJW 2007, 382f.) entschieden, dass auch bei gesteigerter Unterhaltsverpflichtung ggü. einem Minderjährigen bei der

Leistungsfähigkeit im Einzelfall zu prüfen ist, ob der Unterhaltsschuldner als ungelernte Arbeitskraft überhaupt eine realistische Chance auf eine Vollzeitbeschäftigung mit einem Verdienst von bereinigt netto mehr als € 890,00 hat.

Die Richter haben hierzu ausgeführt, dass die Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland es zweifelhaft erscheinen lassen, ob ein Unterhaltspflichtiger bei genügender Anstrengung Unterhaltspflichten überhaupt noch erfüllen kann, wenn er keine qualifizierte Ausbildung hat.

Dies hat das OLG Frankfurt erst unlängst durch Beschluss vom 29.09.2009 (5 UF 55/09) im Prozesskostenhilfe-​Bewilligungsverfahren für die 2. Instanz bestätigt.

Mitgeteilt von Rechtsanwältin Na´amni-​Lau, Fachanwältin für Familienrecht



 

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