Fiktives Einkommen bei ungelernten Arbeitern (gesteigerte Unterhaltsverpflichtung)
Das OLG Frankfurt hat bereits durch Beschluss vom 29.09.2006 (5 UF 171/06, NJW 2007, 382f.) entschieden, dass auch bei gesteigerter Unterhaltsverpflichtung ggü. einem Minderjährigen bei der
Leistungsfähigkeit im Einzelfall zu prüfen ist, ob der Unterhaltsschuldner als ungelernte Arbeitskraft überhaupt eine realistische Chance auf eine Vollzeitbeschäftigung mit einem Verdienst von bereinigt netto mehr als € 890,00 hat.
Die Richter haben hierzu ausgeführt, dass die Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland es zweifelhaft erscheinen lassen, ob ein Unterhaltspflichtiger bei genügender Anstrengung Unterhaltspflichten überhaupt noch erfüllen kann, wenn er keine qualifizierte Ausbildung hat.
Dies hat das OLG Frankfurt erst unlängst durch Beschluss vom 29.09.2009 (5 UF 55/09) im Prozesskostenhilfe-Bewilligungsverfahren für die 2. Instanz bestätigt.
Mitgeteilt von Rechtsanwältin Na´amni-Lau, Fachanwältin für Familienrecht




