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Urlaubskasse schonen, Strafen im Ausland vermeiden

Auch im Ausland gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In einigen europäischen Ländern drohen „saftige“ Strafen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln.

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Haftung von Eltern für Fehlverhalten ihrer Kinder im Straßenverkehr

Das OLG Bamberg hat entschieden, dass eine Mutter nicht für leichtes Fehlverhalten ihres Kindes wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftet.

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Alkoholsünder dürfen in Münster kein Rad mehr fahren

Die Stadt Münster hat einem „Alkoholsünder“ die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad verboten.

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Ersatz von Abschlepp- und Mietwagenkosten

Wie das Amtsgericht Stade in einem Urteil vom 10.01.2012 entschieden hat, sind nach einem unverschuldeten Unfall durch den Unfallgegner auch die Abschleppkosten zu erstatten.

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Kein Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtwagenverkauf durch Gewerbetreibenden

Seit dem 01. Januar 2002 ist ein Ausschluss von Gewährleistungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf durch gewerbliche Verkäufer –anders als bei einem Verkauf „durch privat“- nicht mehr möglich.

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Dreiteilungsmethode verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 25.01.2011 – Az. 1 BvR 918/10 – die Dreiteilungsmethode des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 30. Juli 2008, Az.  XII ZR 177/06) für verfassungswidrig erklärt. Schuldet ein Ehemann nach der Scheidung der Ehe seiner Ehefrau Unterhalt und heiratet er erneut, wurden bislang zur Berechnung der Höhe des Unterhaltsanspruchs der geschiedenen Ehefrau die Einkommen des Ehemannes sowie beider Ehefrauen addiert und dann durch drei geteilt („Dreiteilung“). Dies hat das Bundesverfassungsgericht nun für verfassungswidrig erklärt. Entscheidend für die Höhe des der geschiedenen Ehefrau geschuldeten Unterhaltes bleiben die ehelichen Lebensverhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung. Damit hat das Bundesverfassungsgericht den „wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen“ eine deutliche Absage erteilt.


Mitgeteilt von Rechtsanwältin Birgit Na´amni-Lau, Fachanwältin für Familienrecht



 

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