Ja, kontaktieren Sie mich!

Name

Email

Telefon


Urlaubskasse schonen, Strafen im Ausland vermeiden

Auch im Ausland gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In einigen europäischen Ländern drohen „saftige“ Strafen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln.

Weiterlesen...  
Haftung von Eltern für Fehlverhalten ihrer Kinder im Straßenverkehr

Das OLG Bamberg hat entschieden, dass eine Mutter nicht für leichtes Fehlverhalten ihres Kindes wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftet.

Weiterlesen...  
Alkoholsünder dürfen in Münster kein Rad mehr fahren

Die Stadt Münster hat einem „Alkoholsünder“ die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad verboten.

Weiterlesen...  
Ersatz von Abschlepp- und Mietwagenkosten

Wie das Amtsgericht Stade in einem Urteil vom 10.01.2012 entschieden hat, sind nach einem unverschuldeten Unfall durch den Unfallgegner auch die Abschleppkosten zu erstatten.

Weiterlesen...  
Kein Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtwagenverkauf durch Gewerbetreibenden

Seit dem 01. Januar 2002 ist ein Ausschluss von Gewährleistungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf durch gewerbliche Verkäufer –anders als bei einem Verkauf „durch privat“- nicht mehr möglich.

Weiterlesen...  
Start

Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) vom Deutschen Bundestag verabschiedet

Der Bundestag hat am 27.10.2011 das Bundeskinderschutzgesetz – Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (BKiSchG) – verabschiedet.
Mit dem Gesetz sollen Kinder und Jugendliche besser vor Missbrauch und Verwahrlosung geschützt werden.
Das Gesetz beinhaltet die  Einrichtung von Netzwerken im Kinderschutz auf der örtlichen Ebene sowie den Ausbau von Hilfen zur Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes. Der Schutzauftrag des Jugendamtes soll bei Kindeswohlgefährdung weiter qualifiziert und die Zusammenarbeit der Jugendämter verbessert werden, um dem sog. „Jugendamts-Hopping“ vorzubeugen.
Zudem schafft das  Gesetz eine bundeseinheitliche Regelung der Befugnis kinder- und jugendnaher Berufsgeheimnisträger zur Weitergabe von Informationen an das Jugendamt sowie die Verpflichtung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Qualitätsentwicklung.
Schließlich beinhaltet das Gesetz die Verpflichtung zur Vorlage erweiterter Führungszeugnisse für alle in der Jugendhilfe beschäftigten Personen sowie das Personal der erlaubnispflichtigen Einrichtungen als auch der ehrenamtlich tätigen  Personen.



 

Kommentar schreiben


Sicherheitscode
Aktualisieren

Deutsch (DE-CH-AT)