Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) vom Deutschen Bundestag verabschiedet
Der Bundestag hat am 27.10.2011 das Bundeskinderschutzgesetz – Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (BKiSchG) – verabschiedet.
Mit dem Gesetz sollen Kinder und Jugendliche besser vor Missbrauch und Verwahrlosung geschützt werden.
Das Gesetz beinhaltet die Einrichtung von Netzwerken im Kinderschutz auf der örtlichen Ebene sowie den Ausbau von Hilfen zur Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes. Der Schutzauftrag des Jugendamtes soll bei Kindeswohlgefährdung weiter qualifiziert und die Zusammenarbeit der Jugendämter verbessert werden, um dem sog. „Jugendamts-Hopping“ vorzubeugen.
Zudem schafft das Gesetz eine bundeseinheitliche Regelung der Befugnis kinder- und jugendnaher Berufsgeheimnisträger zur Weitergabe von Informationen an das Jugendamt sowie die Verpflichtung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Qualitätsentwicklung.
Schließlich beinhaltet das Gesetz die Verpflichtung zur Vorlage erweiterter Führungszeugnisse für alle in der Jugendhilfe beschäftigten Personen sowie das Personal der erlaubnispflichtigen Einrichtungen als auch der ehrenamtlich tätigen Personen.
Mit dem Gesetz sollen Kinder und Jugendliche besser vor Missbrauch und Verwahrlosung geschützt werden.
Das Gesetz beinhaltet die Einrichtung von Netzwerken im Kinderschutz auf der örtlichen Ebene sowie den Ausbau von Hilfen zur Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes. Der Schutzauftrag des Jugendamtes soll bei Kindeswohlgefährdung weiter qualifiziert und die Zusammenarbeit der Jugendämter verbessert werden, um dem sog. „Jugendamts-Hopping“ vorzubeugen.
Zudem schafft das Gesetz eine bundeseinheitliche Regelung der Befugnis kinder- und jugendnaher Berufsgeheimnisträger zur Weitergabe von Informationen an das Jugendamt sowie die Verpflichtung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Qualitätsentwicklung.
Schließlich beinhaltet das Gesetz die Verpflichtung zur Vorlage erweiterter Führungszeugnisse für alle in der Jugendhilfe beschäftigten Personen sowie das Personal der erlaubnispflichtigen Einrichtungen als auch der ehrenamtlich tätigen Personen.





