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Urlaubskasse schonen, Strafen im Ausland vermeiden

Auch im Ausland gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In einigen europäischen Ländern drohen „saftige“ Strafen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln.

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Haftung von Eltern für Fehlverhalten ihrer Kinder im Straßenverkehr

Das OLG Bamberg hat entschieden, dass eine Mutter nicht für leichtes Fehlverhalten ihres Kindes wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftet.

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Alkoholsünder dürfen in Münster kein Rad mehr fahren

Die Stadt Münster hat einem „Alkoholsünder“ die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad verboten.

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Ersatz von Abschlepp- und Mietwagenkosten

Wie das Amtsgericht Stade in einem Urteil vom 10.01.2012 entschieden hat, sind nach einem unverschuldeten Unfall durch den Unfallgegner auch die Abschleppkosten zu erstatten.

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Kein Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtwagenverkauf durch Gewerbetreibenden

Seit dem 01. Januar 2002 ist ein Ausschluss von Gewährleistungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf durch gewerbliche Verkäufer –anders als bei einem Verkauf „durch privat“- nicht mehr möglich.

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Start Bußgeld Sperrfristverkürzung

Sperrfristverkürzung

Ihnen wurde der Führerschein entzogen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung wurde durch den Richter festgesetzt? Selbst nach einem solchen Urteil ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Gem. § 68a StGB kann eine Sperrfrist auch vor Ablauf aufgehoben werden. Eine Sperrfristverkürzung zur vorzeitigen Widerbeantragung ist sehr oft möglich.

Die richtigen Argumenten, in denen das Gericht erkennen kann, dass Sie sich mit dem Ihnen vorgeworfenen auseinandergesetzt haben, kann zu einer Verkürzung der Sperrfrist von in der Regel zwei bis drei Monaten führen. So führt z.B. die Teilnahme an psychologischen Seminaren bei den Gerichten fast regelmäßig zu Pluspunkten. Dies gilt auch nach einem Führerscheinentzug bei Alkohol-​ oder Drogenmissbrauch im Straßenverkehr.

In Fällen, in denen eine MPU nicht vermeidbar ist, können solche Seminare als Vorbereitung dienen und ggf. eine frühzeitigere MPU erreicht werden. Die Voraussetzungen für eine Sperrzeitverkürzung sind zwar in Deutschland einheitlich, jedoch unterscheiden sich die Vorgehensweisen von Bundesland zu Bundesland. Sie sollten daher möglichst frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz



 

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