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Urlaubskasse schonen, Strafen im Ausland vermeiden

Auch im Ausland gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In einigen europäischen Ländern drohen „saftige“ Strafen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln.

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Haftung von Eltern für Fehlverhalten ihrer Kinder im Straßenverkehr

Das OLG Bamberg hat entschieden, dass eine Mutter nicht für leichtes Fehlverhalten ihres Kindes wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftet.

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Alkoholsünder dürfen in Münster kein Rad mehr fahren

Die Stadt Münster hat einem „Alkoholsünder“ die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad verboten.

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Ersatz von Abschlepp- und Mietwagenkosten

Wie das Amtsgericht Stade in einem Urteil vom 10.01.2012 entschieden hat, sind nach einem unverschuldeten Unfall durch den Unfallgegner auch die Abschleppkosten zu erstatten.

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Kein Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtwagenverkauf durch Gewerbetreibenden

Seit dem 01. Januar 2002 ist ein Ausschluss von Gewährleistungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf durch gewerbliche Verkäufer –anders als bei einem Verkauf „durch privat“- nicht mehr möglich.

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Start Bußgeld Abstandsmessung per Videoaufzeichnung in Bayern rechtmäßig !?

Abstandsmessung per Videoaufzeichnung in Bayern rechtmäßig !?

Der Beschluss des BVerfG aus dem August 2009, wonach verdachtsunabhängige Videoaufzeichnungen im Straßenverkehr einen Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung und damit ein

rechtswidriger Eingriff in Grundrechte des Betroffenen darstellen, hatte in der bußgeldrechtlichen Praxis der Amtsgerichte sehr schnell Bedeutung gewonnen. In weiten Teilen der Bundesrepublik wurden Bußgeldbescheide wegen eines so genannten Beweisverwertungsverbotes aufgehoben. Das AG Schweinfurt hat die vom BVerfG geforderte Rechtsgrundlage für den Eingriff gefunden. § 1004 StPO. Dieser gestattet in der Tat Videoaufzeichnungen zur Ermittlung des Sachverhalts – allerdings entsprechend Abs. 2 sind nur Maßnahmen gegen Beschuldigte bzw. Betroffene gestattet. Nach Ansicht des OLG Oldenburg, welches noch keine Rechtsgrundlage erkannt hatte, besteht ein Beweisverwertungsverbot, da der Verstoß der Beweisgewinnung sich als schwerwiegend darstellt und die Verkehrsverstöße, zu deren Ahndung das zweifelhafte Messverfahren eingesetzt wurde, in der Regel nur von untergeordneter Bedeutung sind. Mit dem mittlerweile vom OLG Bamberg bestätigten Urteil des AG Schweinfurt wird jetzt jeder Autofahrer in Bayern vorerst zum Beschuldigten.

Es bleibt daher spannend, wie die Entwicklung in der Rechtsprechung in solchen Fällen weitergeht. Aus den sich widersprechenden Entscheidungen der beiden OLGs kann jedenfalls nur geschlossen werden, dass auf verdachtsunabhängige Videoaufzeichnungen gestützte Bußgeldbescheide angegriffen werden sollen.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Strafrecht



 

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