Zeugnis: Dankes- und Wunschformel
In Zeugnissen müssen Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zumindest dann nicht für die gute Zusammenarbeit danken und für den weiteren Lebensweg alles Gute wünschen, wenn der Arbeitnehmer nur eine durchschnittliche Leistungs- und Führungsbeurteilung beanspruchen kann.
Dankes- und Wunschformeln sind zwar mittlerweile übliche Bestandteile von Zeugnissen, jedoch kann in solchen Fällen der Arbeitnehmer bestenfalls eine bewertungsneutrale Schlussformulierung verlangen, wo mit der Arbeitgeber ihm für den künftigen Berufsweg alles Gute wünscht. Mitgeteilt von RA Oliver Kranz, Fachanwalt für Arbeitsrecht




