Zeugnis - Ausstellung und "Berichtigung"
Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung oder "Berichtigung" eines Zeugnisses ist im Zweifel durch eine entsprechende Klage vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen. Auch im Zeugnisrechtsstreit
haben sich unterschiedliche Darlegungs- und Beweislasten "eingebürgert", wonach der Arbeitgeber eine unterdurchschnittliche Leistung darlegen und ggf. beweisen muss. Verlangt der Arbeitnehmer eine überdurchschnittliche Beurteilung, so hat er die dafür erforderlichen Tatsachen vorzutragen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Arbeitsrecht




